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9 Gremium nur noch 6 Gremium ist das Zulässig

W
wmayer
Jan 2025 bearbeitet

Wir waren ein 9 Gremium und sind jetzt nur noch 6 und die möchten weitermachen, die anderen sind ausgeschieden. Es hat geheißen wir können noch bis nächsten Jahr 2026 da sind die Neuwahlen so bleiben. Stimmt das?

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Community-Antworten (9)

R
rtjum

09.01.2025 um 13:33 Uhr

Nein, das stimmt nicht siehe BetrVG § 13, (2), 2.

Der BR hat, sobald es, inkl. aller Nachrücker, keine 9 mehr sind, ohne schuldhaftes Verzögern, Neuwahlen einzuleiten.

C
celestro

09.01.2025 um 13:41 Uhr

Die Beschlüsse des BR sind bereits jetzt alle ungültig.

M
Muschelschubser

09.01.2025 um 13:58 Uhr

Wann sind denn wie viele ausgeschieden?

C
celestro

09.01.2025 um 14:09 Uhr

"Wann sind denn wie viele ausgeschieden?"

Das ist natürlich eine gute Frage!

C
ClaudiW

09.01.2025 um 17:25 Uhr

das Amt Niederlegen ist m.M. nach viel zu einfach und hat keine Konsequenzen. Habe schon oft erlebt dass nach der ein oder anderen Hitzigen Diskussion oder Meinungsverschiedenheit am nächsten eine Mail in die Betriebsratsbox oder ein Brief mit "hiermit lege ich mein Amt nieder" kam. Wenns nach mir ginge sollte auf jede Amtsniederlegung das Erlöschen des besonderen Kündigungsschutzes erfolgen und das Mitglied sollte seine Wählbarkeit für die nächsten Zehn Jahre verlieren. Aber ich hab ja nix zu sagen.

Ihr solltet unverzüglich eine Wahl einleiten ! Ihr seid Geschäftsführend weiter im Amt bis der neue Betriebsrat sich konstituiert !

D
Damei1981

09.01.2025 um 17:28 Uhr

@celestro Warum sind die Beschlüsse jetz ungültig? Nach §22 BetrVG führt der BR die Geschäfte weiter, bis ein neuer BR gewählt ist,

das der BR ein Pflichtverletzung begeht wenn er nicht unverzüglich einen Wahlvorstand bestellt, gehe ich mit aber keine ungülten Beschlüsse

C
celestro

09.01.2025 um 17:38 Uhr

"das Mitglied sollte seine Wählbarkeit für die nächsten Zehn Jahre verlieren."

halte ich für kompletten Unsinn!

"das der BR ein Pflichtverletzung begeht wenn er nicht unverzüglich einen Wahlvorstand bestellt, gehe ich mit aber keine ungülten Beschlüsse"

ich fände es "makaber", wenn der BR die Pflichtverletzung begehen und ggf. jahrelang weiter gültige Beschlüsse durchführen könnte. Aber das mag ein RA anders beurteilen.

Wie schon gefragt wurde, ist aber natürlich wichtig, wann die BRM ausgeschieden sind. Sind die 3 Personen "zum Jahreswechsel" in Rente gegangen, wäre das selbstverständlich eine völlig andere Situation.

G
GabrielBischoff

09.01.2025 um 17:39 Uhr

SOFORT auf der nächsten Sitzung einen neuen Wahlvorstand einsetzen. Gesetze kann man übrigens im Internet nachlesen, da müsst ihr euch nicht auf Gerüchten ausruhen. Zitiert wurde ja schon. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html

Sobald ihr das gemacht habt, könnt ihr bis zum Abschluss der Wahl weiterarbeiten.

S
Schlaumeier38

09.01.2025 um 21:24 Uhr

ich fände es "makaber", wenn der BR die Pflichtverletzung begehen und ggf. jahrelang weiter gültige Beschlüsse durchführen könnte. Aber das mag ein RA anders beurteilen.

mag sein und heisst auch nicht das ich das gut finde, aber die Beschlüsse sind gültig, nur ist es ein Pflichtverletzung!

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