Erstellt am 27.04.2005 um 14:21 Uhr von Nidis
Hallo Kerstin! Ob eure Regelung bezüglich zweier BR so in Ordnung ist halte ich zwar für zweifelhaft aber wenn der AG zwei BR akzeptiert soll es so sein. Die Frage ist, wie groß ist die Belegschaftsgröße des Standortes A, des Standortes B und wieviel wechseln jetzt von A nach B ? Was ihr gemacht habt ist lt. BetrVG nicht möglich. Ihr könnt nicht einfach die BR Gremien auffüllen und reduzieren wie ihr wollt.
Erstellt am 27.04.2005 um 14:31 Uhr von Kerstin
Hallo Nidis!
Danke für die Antwort!
"Einfach so" haben wir die Größe des Gremiums auch nicht geändert. Es war schon fundiert und wurde auch seitens der Gewerkschaft befürwortet, dass die erwähnte Zusatzvereinbarung mit dem AG in Ordnung ist. Der komplette Werdegang hätte wohl leider den Rahmen dieses Forums gesprengt. ;-)
Am Standort A arbeiteten ursprünglich ca. 190 MA, am Standort B waren es 220 MA. Von A nach B verlagert wurden seinerzeit ca. 150 MA, wovon nun ca. 25 wieder zurück gekommen sind.
Gruß, Kerstin
Erstellt am 27.04.2005 um 14:33 Uhr von Kerstin
Hallo Nidis!
Danke für die Antwort!
"Einfach so" haben wir die Größe des Gremiums auch nicht geändert. Es war schon fundiert und wurde auch seitens der Gewerkschaft befürwortet, dass die erwähnte Zusatzvereinbarung mit dem AG in Ordnung ist. Der komplette Werdegang hätte wohl leider den Rahmen dieses Forums gesprengt. ;-)
Am Standort A arbeiteten ursprünglich ca. 190 MA, am Standort B waren es 220 MA. Von A nach B verlagert wurden seinerzeit ca. 150 MA, wovon nun ca. 25 wieder zurück gekommen sind.
Gruß, Kerstin
Erstellt am 27.04.2005 um 15:30 Uhr von robert
Hallo Kerstin,
Ihr könnt nicht so einfach die Zahl der BR Mitglieder verändern sondern ihr müßt neu wählen. Schau bitte im Betriebsverfassungsgesetz nach und zwar die §§ 9 und insbesondere der § 13 satz 2 Nr. 1 (ausserhalb dieser Zeit ist der BR zu wählen........
Sofern § 13 Satz 2 Nr. 1 zutrifft bei euch müßt ihr wählen, sonst nicht. Es bleibt dann bei der ürsprünglichen Mitgliederzahl.
Ich hoffe, ich habe Dir helfen können, sonst melde dich nochmal
Gruß
Robert
Erstellt am 28.04.2005 um 08:47 Uhr von Nidis
Hallo Kerstin! Ich gehe davon aus, dass ihr in der normalen BR-Wahl Periode gewählt wurdet d.h. ihr seit jetzt 3 Jahre im Amt. Du schreibst das vor kurzem der Belegschaftswechsel stattgefunden hat. Lt. § 13 BetrVG ist der Stichtag 24 Monate nach der BR Wahl. Das ist der Stichtag. Alle Veränderungen davor oder danach bewirken keine Neuwahlen. Die Veränderung der BR Größe "willkürlich" vorzunehmen ist nicht rechtens. Es ist fraglich, ob ihr überhaupt hättet neu wählen müssen. Es kommt jetzt darauf an, wann bei euch die 24 Monate rum waren. Haben sich an diesem Stichtag die Belegschaftszahlen nicht geändert, gibt es keine Neuwahlen.