Hallo Kollegen!

Folgendes Problem:

Wir haben in unserem Unternehmen zwei Betriebsratsgremien, deren Bildung darauf zurückzuführen ist, dass das Unternehmen zwei Standorte hat. Diese ist auch in einer Betriebsvereinbarung vereinbart.

Vor kurzem ist ein Teil der Belegschaft an den zweiten Standort verlagert worden, so dass das BR-Gremium am ersten Standort entsprechend der neuen Belegschaftsgröße von 5 auf 3 Personen verkleinert wurde. Nun fand eine Rückverlagerung statt. Kann das Gremium nun ohne weiteres wieder auf 5 Personen ausgeweitet werden? Klar, eine Info an den AG sollte schon sein. ;-)

Vielleicht noch zur Information. Die vorhandene Betriebsvereinbarung über die Bildung zweier Betriebsräte wurde seinerzeit vom AG gekündigt. Mittels Zusatzvereinbarung hat das eine BR-Gremium erreicht, dass keine außerordentlichen Neuwahlen durchgeführt werden und auch das Übergangsmandat nicht an das größere BR-Gremium am anderen Standort geht, sondern als Entgegenkommen u. a. das Gremium wie oben beschrieben verkleinert wird, weniger ordentliche BR-Sitzungen stattfinden usw. Die Kündigung der Betriebsvereinbarung ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden, womit die Zusatzvereinbarung auch nichtg ist.

Hoffentlich sind diese Ausführungen einigermaßen verständlich und ich kann somit auf eure Hilfe hoffen.

Danke im Voraus!

Gruß, Kerstin