Erstellt am 20.04.2016 um 11:56 Uhr von celestro
finde das alles ziemlich konfus ... wenn man erwartet, daß 4 alte BRM wieder gewählt werden, wären bei mir (7er Gremium) 3 neue BRM. Außerdem sollten ja auch die "alten" BRM noch zu Schulungen gehen.
Und zum Schluß ... es gibt das Gesetz und daher (meine Meinung) nach nichts zu deuteln. Ein "die GF will das so, dem fügen wir uns und machen 5er Gremium" kommt doch eigentlich überhaupt nicht in Frage.
Und wo wurde das geändert und soll jetzt wieder zurück geändert werden ? Im Wahlvorschlag ? Meinst Du das Wahlausschreiben, oder ernsthaft den Vorschlag ?
Erstellt am 20.04.2016 um 13:22 Uhr von HerzchenBR
Der jetzige noch bestehende BR hat 1 Mitglied mit 0 Schulung (war bis zum Nachrücken Anfang 2016 nur Ersatz) und 1 Mitglied hat 1 Schulung bisher...
Wir wollten im Frühjahr noch zu Schulungen.. Die wurden storniert, wegen bevorstehende Neuwahlen (Ca. 3 Monate später).
Ja, wir sollen am besten zustimmen, dass der Wahlvorstand jetzt wieder auf eine 5 Wahl ausschreibt... Aber die Wahlliste steht - in Ca. 5 Wochen wird gewählt...
Erstellt am 20.04.2016 um 13:51 Uhr von Titapropper
Also einen solchen Quatsch hab ich hier im Forum noch nie gelesen: GF will 5, jetzt aber 7, ich stimme 5 zu und mit ein wenig Glück geht morgen im Osten die Sonne auf.....
Der Wahlvorstand fordert eine Mitarbeiterliste vom ArbG ein. Selektion nach aktivem und passivem Wahlrecht. Somit weis ich wer wählbar ist und ich habe die Anzahl der im später gewähltem BR vertretenen Kollegen. Nix mit Zustimmung zur Größe der Betriebsrates!
Wahlausschreiben raushängen. Wahlvorstand wartet auf Wahlvorschläge: nur eine Liste- Personenwahl, mehrere Listen- Listenwahl.
Ich bin dafür ihr stimmt überhauptnichts zu, wählt keinen Betriebsrat und gebt euch eurem Schicksal hin. Als Arbeitgeber würde ich Euch die Wahl, wenn sie denn so wie beschrieben auch nur ansatzweise durchgeführt werden sollte, komplett um die Ohren hauen....
Erstellt am 20.04.2016 um 15:54 Uhr von HerzchenBR
Jup, es muss sich grauenhaft lesen... Leider ist dies Realität! Seit Jahren lief dies sooo und jetzt hatten wir den WV aufgefordert wie ich Gesetz beschrieben die Wahl korrekt auszuschreiben, mit 7 Mitglieder. Dies wurde gemacht und schon sitzt die GF vor uns und möchte dies nicht... Und die anderen überlegen, ob sie einem 5 zustimmen.
Es ist leider unser aktueller Fall, auch wenn ich dies selbst immer noch nicht ganz glauben kann...
Ich würde es verstehen, wenn die Wahlliste nur 6 Vorschläge hätte, dann wird die Wahl automatisch runter gestuft... Wir haben aber aktuelle 9 auf der Liste.
Man hat wahrscheinlich Angst vor der GF und würde dies dann eher so hin nehmen...
Was für Möglichkeiten gibt es, wenn die Wahl plötzlich doch mit 5 durch gezogen wird? Also vor dem Wahltag? Nach dem Wahltag habe ich ja 14 Tage Zeit die Wahl als ungültig erklären zu lassen, brauche aber dazu 3 Arbeitnehmer.
Da sehe ich schon wieder ein Problem...
Ich such wirklich nach einer Lösung... Hauptsache es bleibt bei den 7 BRM
Erstellt am 20.04.2016 um 15:55 Uhr von celestro
Bedenke bitte ... der Wahlvorstand hat ein Wahlschreiben ausgehängt mit 5er Gremium (war ja imemr so, oder auf Druck GF). Der BR hat es korrigieren lassen und die GF will ja weiterhin 5er Gremium. Also wäre der AG ziemlich dumm, wenn er erst durchdrückt, das 5 gewählt werden und das dem BR dann um die Ohren zu hauen.
"Und die anderen überlegen, ob sie einem 5 zustimmen."
Die sollten sich überlegen, ob es nicht rechtliche Konsequenzen für Sie haben kann, wenn Sie sich aktiv am Gesetzesbruch beteiligen. WENN, dann sollten Sie sich lieber raus halten und NICHTS tun. Aber zustimmen ? No Way !
Erstellt am 20.04.2016 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Die sollten sich überlegen, ob es nicht rechtliche Konsequenzen für Sie haben kann, wenn Sie sich aktiv am Gesetzesbruch beteiligen."
Was ist das denn für ein Unsinn? "aktiv am Gesetzesbruch beteiligen"?
Jeder hat hier seine Aufgaben, denen sollte er korrekt nachkommen und ggf. entscheidet später ein Arbeitsgericht.
Erstellt am 20.04.2016 um 16:40 Uhr von celestro
"Was ist das denn für ein Unsinn?"
Du kannst also ausschließen, das ein Gericht die "Behinderung der BR-Arbeit" weit auslegt und die Beteiligten Ärger bekommen ? Mutig !
Erstellt am 20.04.2016 um 16:49 Uhr von Pjöööng
Was ist das denn jetzt für ein wirres Geschreibsel?
Die Wahl wird vom Wahlvorstand organisiert. Dabei ist er nur an das Gesetz gebunden und frei von Weisungen. Und da der BR dort keine Karten im Spiel hat, kanndies er sich auch nicht "aktiv am Gesetzesbruch beteiligen".
Erstellt am 20.04.2016 um 17:17 Uhr von celestro
wenn sich der BR jetzt darauf einläßt, nur ein 5er Gremium zu wählen und den Wahlvorstand dahingehend beeinflusst ...
So wenig kompetente Kommentare kennen wir von Dir ja gar nicht. Krank ?
Erstellt am 20.04.2016 um 17:23 Uhr von Pjöööng
celestro,
was ist das jetzt für eine dümmliche Masche von Dir, mir hier Aussagen unterzuschieben die nicht von mir stammen?
Oder ist das nur eine Deiner üblichen Sachverhaltsverdrehungen?
Erstellt am 20.04.2016 um 17:53 Uhr von gironimo
>Jetzt möchte natürlich die GF <
Das sehe ich auch als völlig unerheblich an. Ich gebe Pjöööng recht. Es gilt allein das BetrVG und die WO. An die ist der Wahlvorstand gebunden. Die GF hat sich nicht einzumischen.
Vielleicht fährt die GF auch zweigleisig. Erst überredet sie Euch von der Wahlordnung abzuweichen und nach der Wahl macht sie eine Wahlanfechtung, weil die Wahl nicht o.k. war.
Erstellt am 20.04.2016 um 23:54 Uhr von seesee
Herzchen, der BR KANN kein 5er Gremium wirksam beschließen! Das kann überhaupt niemand bei > 100 MA. Wenn der Wahlvorstand die Wahl so ausschreibt, und auf diese Weise ein 5er BR zustande kommt, würde ich wagen zu behaupten, dass diese Wahl auch nicht gültig ist, wenn niemand sie anfechtet. Beschlüsse dieses Gremiums wären unwirksam. ... ??? Gern zur Diskussion!
Erstellt am 20.04.2016 um 23:58 Uhr von celestro
"was ist das jetzt für eine dümmliche Masche von Dir, mir hier Aussagen unterzuschieben die nicht von mir stammen?"
Wo mache ich das denn jetzt angeblich ? Keine Ahnung, was Du für Medikamente nimmst ... aber ich glaube, eine Überprüfung der Dosierung wäre mal anzuraten.
@ gironimo
Einer GF kostet ein 7er BR zuviel Geld, daher nimmt Sie schon länger dergestalt Einfluß auf die Wahl, daß schon mindestens einmal falsch (falsche Größe des BR) gewählt wurde. Wie hoch dürfte die Chance sein, daß die GF nun die "richtige" Wahl zu beinflussen versucht, um Sie wieder falsch zu machen. Um dann im Anschluß selbst die Wahl anzufechten. Also ich würde mal auf 0,000000000001% Wahrscheinlichkeit tippen.
Erstellt am 25.04.2016 um 10:40 Uhr von HerzchenBR
Ich bin gedanklich schon am verzweifeln...
Jetzt ist man endlich zu dem Schluss gekommen, dass man die Anfrage der GF damit beantwortet, mit dafür ist nur der Wahlvorstand zuständig...
Gleichzeitig gibt's aber schon die ersten Hinweise... Dass man dem WV ja ein Wink mit dem Zaunfahl gibt.... Wo ein Gericht die falsche BR Größe entweder Zuviel oder Zuwenig Mitglieder ausgeschrieben hat... Nach der 14 Tage Einspruchfrist ist die Wahl gültig bis zur nächsten BR Wahl....(sofern sich niemand darüber beschwert hat). Somit könnten sie ja auch dem Wunsch der GF entsprechen und ein 5 Gremium wählen lassen.
Wäre dies überhaupt zulässig ? Der Wahlvorstand hat bereits die Wahlliste ausgehängt und die 14 Tägige Frist ist seit 2. Wochen rum...
Die Wahlausschreibung wurde zuerst mit 5 Mitglieder ausgeschrieben, dann würde dies von seitens BR angemahnt und dies wurde geändert auf 7 Mitglieder.
Und jetzt soll ggf. Schon wieder die Wahlausschreibung geändert werden, damit die GF ....
Ich kann sowas absolut nicht verstehen !
Aber leider bin ich alleine mit meiner Ansicht...
Erstellt am 25.04.2016 um 11:31 Uhr von Pjöööng
HerzchenBR,
es ist in der Tat so, dass alle "tragbaren" Fehler bei der Wahl geheilt sind, wenn die Wahl nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten wurde. Davon ausgenommen sind nur noch die Fälle der unwirksamen Wahl, wenn also die Wahl so fehlerhaft war, dass man eigentlich gar nicht von einer Wahl sprechen kann.
Insofern "darf" der WV auch mal etwas falsch entscheiden, wenn es niemand rügt. Manchmla wird er sogar gar nicht anders können.
Ich hege den Verdacht, dass man Eure Wahl auf jeden Fall anfechten kann, dafür sprechen alleine die Änderungen am Wahlausschreiben.
Aber dafür braucht es ein paar Wahlberechtigte die genügend A*sch in der Hose haben, sich für einen vernünftigen BR zu engagieren. Und da habe ich den Eindruck, gibt es nicht genügend bei Euch.
Erstellt am 25.04.2016 um 13:04 Uhr von HerzchenBR
Ja, da sprichst du mir aus der Seele!
Dies wird seit Jahren so praktiziert !
Jetzt wurde die GF und WV vom BRV informiert, dass wir daran nichts ändern dürfen... Aber wenn der WV versehentlich ein Fehler macht - dann ist es halt so!
Argggg...
Ich bin echt sprachlos !
Falls der Wahlausschuss jetzt schon wieder eine Änderung in der Ausschreibung vornimmt und die Wahl so durch zieht - habe ich irgendwelche Möglichkeiten, dies noch vor Wahlbeginn zu ändern - mich darüber zu beschweren?
Weil nach der Wahl 3 AN zu finden.... Wird echt schwer....
Erstellt am 25.04.2016 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Ein Arbeitsgericht wird die Wahl nur dann stoppen, wenn die Unwirksamkeit droht. Das ist hier wohl nicht der Fall.
Und selbst wenn... Dann wird halt nocheinmal ein neues Gremium gewählt, mit 7 BRM. So lange dort nicht mindestens drei, oder besser noch vier, BRM mit A*sch in der Hose sitzen, ändert sich durch die Größe des Gremiums gar nichts.
Erstellt am 31.05.2016 um 13:44 Uhr von HerzchenBR
Hallo zusammen,
Wollte euch nur kurz mitteilen, dass die Wahl jetzt abgeschlossen ist...
5 BRM wurden gewählt - aus dem "alten" BR sind nur 2 wieder direkt in BR gewählt worden...
Der WV hat dann tatsächlich die ausgeschriebenen 7 wieder auf 5 geschrieben und in mehrere Abteilungen Briefwahl automatisch eingeleitet, ohne dies beantragen zu müssen.
Ich bin immernoch entsetzt... Aber ganz ehrlich, wundert es mich nicht...
Grüße und euch Danke für eure Hilfe
HerzchenBR jetzt Ersatzmitglied
Erstellt am 31.05.2016 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Dann ist es jetzt an Euch bis zur nächsten Wahl alles besser zu machen. Viel Glück und Erfolg!