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Ladung Ersatzmitglieder

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

Ich brauche mal wieder Hilfe, wir hatten bislang 2 Listen, dieses Jahr sind es 3.

(das nachfolgende Beispiel ist dem DKK entnommen)

In einem Betrieb mit 600 AN ist ein BR mit 11 Mitgl. zu wählen. Um die 11 BR-Mandate bewerben sich drei Listen. Sie erhalten folgende Stimmenzahlen: Liste 1 = 350 Stimmen, Liste 2 = 160 Stimmen, Liste 3 = 90 Stimmen.

Liste 1 = 350 St. : 1 = 350 (1) : 2 = 175 (2) : 3 = 116,7 (4) : 4 = 87,5 (6) : 5 = 70 (8) : 6 = 58,3 (9) : 7 = 50 (11)

Liste 2 = 160 St. : 1 = 160 (3) : 2 = 80 (7) : 3 = 53,3 (10) : 4 = 40

Liste 3 = 90 St. : 1 = 90 (5) : 2 = 45

Es kommt nun zu den ersten Sitzungen und von Liste 3 ist der erste Kandidat im Urlaub und der zweite Kandidat ist krank.

BetrVG § 25 Abs. 2 Satz 2 Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.

Ist es richtig, dass jetzt Kandidat 4 von Liste 2 als Ersatzmitglied geladen werden muss?

PS: Geschlecht in der Minderheit bitte nicht beachten.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

13.05.2014 um 22:33 Uhr

Na, das ist ja nun wirklich nicht schwer. Daliste 1 und 2 zusammen nur 11 Kandidaten haben und Liste 3 ein Totalausfall ist, bleibt gar nichts anderes übrig als die 11 Mitglieder der Liste 1 und 2 einzuladen.

N
nicoline

13.05.2014 um 22:40 Uhr

Ja, hast Recht, was auch sonst ;-(( Ist mal wieder so ein "also manchmal sieht man...... " Tag. Bin seit 4 Uhr auf wegen Wahl, wird wohl Zeit, dass ich mich hinlege, morgen geht es um 4:00 Uhr wieder weiter. Verabschiede mich, danke.

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