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Betriebsübergang, Neuwahlen, Amtsniederlegung

A
Alex_Bea
Mai 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind ein 9er Gremium welches einer GmbH (aufgeteilt auf 2 Standorte 10km Entfernung) zugehört. Das Gremium ist für beide Profitcenter zuständig.

Ein Profitcenter wird von der GmbH Nr. 1 nun organisatorisch getrennt und zum 01.06. an GmbH Nr. 2 (200km entfernt, gehört alles unter eine Holding) verkauft.

GmbH Nr. 2 hat ebenfalls ein 9er Gremium.

Laut Anwalt wäre es empfehlenswert, Neuwahlen zu initiieren für das verkaufte Profitcenter, somit dann aber auch für GmbH Nr. 1, da wir ja durch den BR noch zusammen hängen oder?

Wie gestaltet sich ein zeitlicher Ablauf, wer müsste wann sein Amt niederlegen, gilt dies auch für die Mitglieder der GmbH Nr. 1 oder könnten diese vom Übergangsmandat Gebrauch machen und versuchen, das Gremium mit Nachrückern "aufzufüllen"? Da ja eine außerplanmäßige Wahl stattfinden würde, würde sich dann die Amtszeit um die Dauer, die bis zur regelmäßigen Wahl verginge, verlängern?

Viele viele Fragen, vielleicht kann trotzdem jemand weiterhelfen.

Lieben Dank vorab! :)

50302

Community-Antworten (2)

E
enigmathika

04.05.2021 um 14:05 Uhr

  1. GmbH 1 muss neu wählen, wenn die Mitarbeiterzahl um mehr als 50 steigt oder sinkt. (also, wenn das wechselnde Profitcenter so viele Mitarbeiter hat)

  2. Die BRM, die zum "verkauften" Profitcenter gehören, brauchen ihr Mandat nicht niederzulegen. Sie verlieren es automatisch, wenn sie nicht mehr dem Betrieb angehören.

  3. Wenn keine Neuwahl nötig ist, weil der Verlust an Mitabeitern weniger als 50 beträgt, rücken die Ersatzmitglieder nach. Gibt es nicht genug, um das Gremium auf Sollstärke aufzufüllen -> Neuwahl

  4. Wenn Ihr jetzt neu wählt, braucht Ihr im Frühjar 2022 nicht erneut zu wählen, sondern erst wieder 2026

So, ich hoffe, ich habe keine Frage übersehen. ;-)

Gruß

Enigmathika

K
kratzbürste

04.05.2021 um 15:06 Uhr

Für 1 ändert sich zunächst bis zur Wahl 2022 nichts. Der BR sollte, bevor (aber zum Wechsel hin) einen Wahlvorstand im Teil 2 bestellen. Denn der Teil dürfte gemäß § 4 BetrVG zukünftig ein betriebsratsfähiger Betrieb sein (200km!)

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