Betriebsübergang light - Neuwahlen ?
Hallo, bestimmt eine Frage, die mir die kundigen Leser dieses Forums locker beantworten können. :-) Situation: Mittelständisches Unternehmen, unter 100 MA, gewählter BR mit 3 Mitgliedern und 1 Ersatz (mehr hatten sich nicht gefunden). Jetzt wird unsere Firma (GmbH 1) aufgelöst (als im HR stillgelegt) und es geht mit allen Rechten und Pflichten in GmbH2 weiter. Diese ist bisher leer gewesen, weder Personal noch sonstige Anlagegüter. Wir haben die Aussage, dass das ein Betriebsübergang ist, sind eigentlich recht happy weil §613a zum tragen kommt etc. Die Diskussion, ob das nun ein Betriebsübergang ist, möchte ich hier gar nicht führen, ist NICHT relevant! Mir geht es darum: Müssen/Müssten/Sollten/Könnten wir einen neuen BR wählen? Eigentlich oder grundsätzlich nach einem BÜ? Die Situation, dass wir mit anderen Kollegen zusammen kommen, besteht ja nicht!
Community-Antworten (5)
13.09.2007 um 23:21 Uhr
@Judith Fänden sich denn mehr AN, die für den BR kandidierten? Wie viele AN werden es in der GmbH2 denn sein?
Der AG macht übrigens mit seiner (nunmehr Ex-)Vorrats-GmbH interessante Dinge...
13.09.2007 um 23:40 Uhr
Nein, die letzte BR Wahl war schon Problem hinsichtlich einer ausreichenden Kandidatenanzahl - eben deswegen bin ich nicht so scharf auf Neuwahlen.
Hinsichtlich dieser Bemerkung "Der AG macht übrigens mit seiner (nunmehr Ex-)Vorrats-GmbH interessante Dinge..." möchte ich antworten: Unser AG ist kreativ und das kommt uns allen zugute, glaub mir!
14.09.2007 um 00:09 Uhr
@Judith Drohende Insolvenz macht erfinderisch...
14.09.2007 um 15:58 Uhr
@ Kölner: Unterlass doch bitte diese provokanten Äußerungen! Du kennst weder den Sachverhalt im Detail noch steht es Dir zu, eine solche Behauptung in den Raum zu stellen! Wahnsinn...
Und dann hätte ich bitte gerne mal ne Antwort auf meine Frage
14.09.2007 um 16:16 Uhr
@Judith Oh, doch so empfindlich, stimmig? "Wahnsinn..." Du hast recht! Und der AG muss von einem BR so sehr in Schutz genommen werden? Upps...
Von mir demnach keine Antwort - muss ja auch nicht sein!
Verwandte Themen
Betriebsratsarbeit light? oder MAV in einer gGmbH
ÄlterNach einer recht kontrovers geführten BR Sitzung hat ein Teil der BR-Mitglieder die frage aufgeworfen, ob wir in unserem Betrieb eine Art BR-light einführen könnten, da derer Meinung nach die rechte d
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
Probleme mit BR Neuwahlen - Ist es rechtens wenn ein BR Neuwahlen blockiert?
ÄlterGuten Tag Ich arbeite seit Jahren in einem Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitern. Bestehender Betriebsrat wurde vor 5 Jahren gewählt. Der Belegschaft wird nun schon 1 Jahr versprochen Neuwahl
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Betriebsübergang und Neuwahlen BR
ÄlterHallo an alle BRM'ler, wir sind ein 7er Gremium, dass aufgrund von das Ausscheidens von BRM bereits mit allen Nachrückern besetzt wurde. Nun scheidet zum 31.07. das nächste BRM aus, da der befriste