Hallo,
bestimmt eine Frage, die mir die kundigen Leser dieses Forums locker beantworten können. :-)
Situation: Mittelständisches Unternehmen, unter 100 MA, gewählter BR mit 3 Mitgliedern und 1 Ersatz (mehr hatten sich nicht gefunden). Jetzt wird unsere Firma (GmbH 1) aufgelöst (als im HR stillgelegt) und es geht mit allen Rechten und Pflichten in GmbH2 weiter. Diese ist bisher leer gewesen, weder Personal noch sonstige Anlagegüter. Wir haben die Aussage, dass das ein Betriebsübergang ist, sind eigentlich recht happy weil §613a zum tragen kommt etc. Die Diskussion, ob das nun ein Betriebsübergang ist, möchte ich hier gar nicht führen, ist NICHT relevant! Mir geht es darum: Müssen/Müssten/Sollten/Könnten wir einen neuen BR wählen? Eigentlich oder grundsätzlich nach einem BÜ? Die Situation, dass wir mit anderen Kollegen zusammen kommen, besteht ja nicht!