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Betriebsübergang light - Neuwahlen ?

J
Judith
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bestimmt eine Frage, die mir die kundigen Leser dieses Forums locker beantworten können. :-) Situation: Mittelständisches Unternehmen, unter 100 MA, gewählter BR mit 3 Mitgliedern und 1 Ersatz (mehr hatten sich nicht gefunden). Jetzt wird unsere Firma (GmbH 1) aufgelöst (als im HR stillgelegt) und es geht mit allen Rechten und Pflichten in GmbH2 weiter. Diese ist bisher leer gewesen, weder Personal noch sonstige Anlagegüter. Wir haben die Aussage, dass das ein Betriebsübergang ist, sind eigentlich recht happy weil §613a zum tragen kommt etc. Die Diskussion, ob das nun ein Betriebsübergang ist, möchte ich hier gar nicht führen, ist NICHT relevant! Mir geht es darum: Müssen/Müssten/Sollten/Könnten wir einen neuen BR wählen? Eigentlich oder grundsätzlich nach einem BÜ? Die Situation, dass wir mit anderen Kollegen zusammen kommen, besteht ja nicht!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

13.09.2007 um 23:21 Uhr

@Judith Fänden sich denn mehr AN, die für den BR kandidierten? Wie viele AN werden es in der GmbH2 denn sein?

Der AG macht übrigens mit seiner (nunmehr Ex-)Vorrats-GmbH interessante Dinge...

J
Judith

13.09.2007 um 23:40 Uhr

Nein, die letzte BR Wahl war schon Problem hinsichtlich einer ausreichenden Kandidatenanzahl - eben deswegen bin ich nicht so scharf auf Neuwahlen.

Hinsichtlich dieser Bemerkung "Der AG macht übrigens mit seiner (nunmehr Ex-)Vorrats-GmbH interessante Dinge..." möchte ich antworten: Unser AG ist kreativ und das kommt uns allen zugute, glaub mir!

K
Kölner

14.09.2007 um 00:09 Uhr

@Judith Drohende Insolvenz macht erfinderisch...

J
Judith

14.09.2007 um 15:58 Uhr

@ Kölner: Unterlass doch bitte diese provokanten Äußerungen! Du kennst weder den Sachverhalt im Detail noch steht es Dir zu, eine solche Behauptung in den Raum zu stellen! Wahnsinn...

Und dann hätte ich bitte gerne mal ne Antwort auf meine Frage

K
Kölner

14.09.2007 um 16:16 Uhr

@Judith Oh, doch so empfindlich, stimmig? "Wahnsinn..." Du hast recht! Und der AG muss von einem BR so sehr in Schutz genommen werden? Upps...

Von mir demnach keine Antwort - muss ja auch nicht sein!

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