Betriebsratsarbeit light? oder MAV in einer gGmbH
Nach einer recht kontrovers geführten BR Sitzung hat ein Teil der BR-Mitglieder die frage aufgeworfen, ob wir in unserem Betrieb eine Art BR-light einführen könnten, da derer Meinung nach die rechte der MA respektive des BR unseren Betrieb gefärden würden.
Geht das?
Oder kann der BR beschliessen, sich in eine MAV umzuwandeln um so sein Tätigkeitsfeld und somit seine Rechte, seine Pflichten einzuschränken.
Zu unserem Betrieb: ca 115 MA im Gesundheitswesen, als gGmbh geführt, nicht Kirchlich
mit freundlichen Grüßen Koffermund
Community-Antworten (3)
28.10.2008 um 08:43 Uhr
Hallo koffermund, der BR hat nach dem BetrVG Rechte und Pflichten, die er einzuhalten hat. Ein Verzicht auf diese Rechte hat noch keinen Arbeitsplatz erhalten, siehe Nokia, BenQ u.a., es dient nur der Gewinnmaximierung der AG und deren Aktionäre.
28.10.2008 um 09:38 Uhr
. . . die MA haben Euch gewählt, damit Ihr die Aufgaben eines BR wahrnehmt und nicht dazu, dass Ihr Überlegungen anstellt, wie Ihr Euch diese lästige Pflicht sukzessive wieder vom Hals schaffen könnt . . . .
28.10.2008 um 10:04 Uhr
Die Rechte der MA / des BR gefährden den Betrieb??? Wenn irgendwas den Betrieb gefährdet, dann Missmanagement der Führungsebene! Pit47 und wölfchen haben total Recht.
Gruß khel
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