Erstellt am 16.01.2010 um 13:37 Uhr von DonJohnson
Es ist noch nciht der 1. April... ;-)))
Erstellt am 16.01.2010 um 13:41 Uhr von AnneKanne
DonJohnson,
ich kann Dich ja verstehen, sooo oft denke ich, das kann jetzt nicht wahr sein. Aber glaube mir, das ist jetzt nicht etwa eine SPaßfrage, oder wie rege ich mal wieder eine Diskussion an. Von meiner Seite ist das wirklich eine ernstgemeinte Frage.
Erstellt am 16.01.2010 um 14:02 Uhr von nicoline
AnneKanne
*Was mich veblüfft hat, denn schließlich gilt meiner Meinung nach auch dort das BetrVG.*
Nein, das eben gilt dort nicht. Die Mitarbeitervertretungsgesetze (hier gibt es viele unterschiedliche) weichen z.T. erheblich vom BetrVG ab und wichtig zu wissen wäre, unter welche MAV Regelungen der Betrieb Deines Mannes fällt. Dann kannst Du dort nachschauen, ob vielleicht auch die Wahlvorschriften anders sind.
Erstellt am 16.01.2010 um 14:06 Uhr von AnneKanne
Danke Nicoline,
damit kann ich doch etwas anfangen. Ich werde mich mal erkundigen.
Erstellt am 16.01.2010 um 14:09 Uhr von nicoline
Erstellt am 16.01.2010 um 14:12 Uhr von AnneKanne
ich bins noch einmal, frau lernt ja nie aus. Also, ich habe nun durch googeln das MVG-EKD gefunden und kann nun alles nachlesen.
Erstellt am 16.01.2010 um 14:17 Uhr von nicoline
AnneKanne
aber auch da kann es, je nach Bundesland, noch abweichende Regelungen geben!