Hallo,

die Mindestfristen lassen sich ja von Ende der Amtszeit des jetzigen BR zurückrechnen.

Macht es für einen WV bestehend aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern (und nur 1 Mitglied mit Erfahrung) Sinn, diesen bereits z. B. Oktober / November 2021 einzurichten, so dass die notwendigen terminlichen Planungen und Fortbildungen vorbereitet werden?
Rechtliche gegenteilige Gründe dürften ja nicht bestehen.

Wie sind da eure Handhabungen?