Erstellt am 07.03.2006 um 10:51 Uhr von egni
Hallo Hasi,
auch Team- u. Projektleiter sind wahrscheinlich ArbN ! Nur leitende Angestellte nach § 5 BetrVG dürfen nicht wählen und sich nicht zur Wahl stellen. Das muß der Wahlvorstand abklären, wer bei Euch leitend ist.
Erstellt am 07.03.2006 um 10:57 Uhr von S4PMike
Hallo hasi,
wählen heißt einer Person (oder mehreren) das Vertrauen auszusprechen als Fürsprecher (Betriebsrat) zu fungieren. Dieses Vertrauen ist hier offenbar gestört.
Wählen könnt ihr aber nur wer sich zur Wahl aufstellen lässt. Besteht hier ein Mangel an Leuten?
DU bist also gefragt, stelle Dich selbst zur Wahl und setze Dich für Deine Kolleginnen und Kollegen ein - Du erhälst dafür einen gestärkten Kündigungsschutz. ;-)
Abgesehen davon, auch Team-/Projektleiter sind Arbeitnehmer und sind in den meisten Fällen Wahlberechtigte für die aktive und passive Wahl.
Dies regelt § 5 BetrVG und klärt der Wahlvorstand mit der Aufstellung der Wählerliste.
Erstellt am 07.03.2006 um 13:27 Uhr von p.g.
Hallo,
wenn ihr in eurem Betrieb 51 und mehr Mitarbeiter seit und das normale Wahlverfahren durchführt, kannst du deine eigene Wahlvorschlagsliste beim Wahlvorstand einreichen. Suche Dir ein paar beliebte und fähige Kollegen und setze dich und die auf die Liste. Wie eine gültige Wahlvorschlagsliste auszusehen hat findest du beim googeln, oder in diesem Forum.
Einen § ob es sinnvoll wäre nur Arbeitnehmer/innen zu wählen gibt es sicherlich nicht. Da Teamleiter / Projektleiter nahe beim GL stehen ergibt sich eigentlich in den meisten Fällen von selbst. Braucht aber nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Ein Teamleiter könnte sich auch erfolgreich für einen Arbeitnehmer/in einsetzen. (Meine persönliche Meinung)
p.g.