die Amtszeit des amtierenden Betriebsrats endet am 04.03.2006. Wir wollten eigentlich am 01.03.2006 wählen, aber jetzt wird schon im Vorfeld klar, dass einige gegen die Wählerliste Einspruch einlegen wollen, weil dort angeblich ein ltd. Angestellter draufsteht. In den Auskünften von der Geschäftsführung ist dieser Mitarbeiter nicht als ltd. Angestellter deklariert. Da wir uns als Wahlvorstand jetzt nochmal intensiv mit dem § 5 BetrVG befassen möchten, würden wir gerne später wählen und somit nicht wie geplant heute das Wahlausschreiben aushängen. Ist das richtig, dass wir trotz Amtszeitende 04.03.2006 noch bis zum 31.05.2006 wählen können. Vielen Dank im Voraus