Betriebsrat möchte im Amt bleiben obwohl neuer BR gewählt wurde?
Betriebsrat möchte im Amt bleiben obwohl neuer BR gewählt wurde.
am 23.03.06 war BR-wahl und ein BR mit neun mitgliedern ist gewählt.
der alte BR möchte bis mai (31.05?) im amt bleiben, weil der zeitpunkt der letzten wahl nach firmenumzug im mai war.
wenn ich das richtig sehe darf der alte BR nach §21 BetrVG das auch bleiben, nur die kollegen möchten das nicht..........sie wissen wahrscheinlich auch nicht das es denn §21 gibt und verstehen das natürlich nicht, weil sie den alten BR (oder einige mitglieder davon) ja los werden wollten.
meine frage lautet: kann der alte BR auch geschlossen zurücktreten um den neuem BR platz zu machen? ( auch wenn er es nicht tut, hätte ich gerne eine antwort)
zum anderen habe ich das hier gefunden:
13 Weicht die Amtszeit des bestehenden BR von der regelmäßigen Amtszeit von vier Jahren ab, sei es, daß eine vorzeitige Neuwahl (§ 13 Abs. 2 Nrn. 1–3) durchzuführen ist, sei es, daß der bestehende BR außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt worden und der neue BR gemäß § 13 Abs. 3 wieder in den regelmäßigen Wahlzeitraum einzugliedern ist, beginnt die Amtszeit des neuen BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (§ 18 WO ) des neuen BR (BAG 28. 9. 83, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG 1972; Richardi, Rn. 14; FKHE, Rn. 14; GK-Wiese/Kreutz, Rn. 16). Zur Beendigung der Amtszeit des bisherigen BR in diesen Fällen vgl. Rn. 19 ff.
würde das auf den alten BR zutreffen? aber der wahlzeitraum ist ja eingehalten oder nicht? der zeitraum endet dann am 31.05.06
mfg
Community-Antworten (5)
28.03.2006 um 20:26 Uhr
der neue BR tritt sein Amt mit Fristablauf des bisherigen (alten) an. Die Frist richtet sich nach dem Beginn der Amtszeit vor (4?) Jahren. § 21 ist also richtig - evtl. die Mitarbeiter darüber informieren, daß sie warten müssen, auch wenn es schwer fällt. Natürlich kann der amtierende Br mit Mehrheit beschließen zurückzutreten bzw. jeder einzelne BR kann sein Amt niederlegen.
28.03.2006 um 20:41 Uhr
THX, norbert :-)
mfg
29.03.2006 um 18:50 Uhr
hallo,
hab jetzt ein bischen mehr erfahren,
die firma ist vor viereinhalb jahren umgezogen und es wurden zwei bertiebsräte gewählt (ich weiß darf es nicht geben).
ein betriebsrat im alten betrieb und einer im neuen betrieb!
die wahl im neuen betrieb war im februar 2002, in diesem jahr war die BR-wahl am 23.03.06, kann also sein das wir eine betriebsratslose zeit hatten und niemand hat es gemerkt?
trotzdem ist der alte betriebsrat der meinung bis zum 31.05.06 im amt zu bleiben, kann das sein?
achso, ein teil der mitarbeiter aus dem alten betrieb wurde schon anfang januar,februar (2002)in den neuen betrieb übergesiedelt der rest kam nach. als die BR-wahl schon gelaufen war.
deswegen hatte der alte betrieb eine eigene BR-wahl.
mfg
29.03.2006 um 21:00 Uhr
Der Bremer Professor ist in seinem Werk der Meinung, dass die Amtszeit dieses BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR's endet. Vgl.: DKK § 21 BetrVG RN 22
30.03.2006 um 19:39 Uhr
hallo,
thx, Kölner
der alte BR hat es zähneknirschend akzeptiert, der dachte echt wir kennen den §21 nicht, b.z.w. die auslegegung des 21.
war mir nur nicht sicher ob es vieleicht ein urteil darüber gibt was wir übersehen haben könnten.
mfg
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