Kann man sich als Betriebsrat aufstellen lassen obwohl man noch in einem anderen Betriebsrat Mitglied ist?
Hallo, mein Probelm. Kann man sich als Betriebsrat aufstellen lassen auch wenn man noch in einem vorhandenen Betriebsrat intergriert ist ? Bzw. in dem einen Standort (A) hat sich der Betriebsrat aufgelöst und Neuwahlen eingeleitet aber in dem anderen Standort (B) gibt es den Betriebsrat noch. Dort sitzt auch die Kollegin die dann zu den neuen BR gehören würde. Hat diese Kollegin dann die Möglichkeit gleichzeitig für den neuen Betriebsrat sich aufstellen zulassen und gleichzeitig noch bei dem anderen BR im Amt zu bleiben. Sie würde dann kurz vor den Wahlen des neuen BR von ihrem Amt zurücktreten. Alles etwas kompliziert aber vielleicht kann uns jemand helfen.
Community-Antworten (3)
20.09.2005 um 11:57 Uhr
Also wenn eine Wahl ausgerufen wurde, können sich Kandidaten aufstellen lassen - egal ob sie nun jetzt bereits ein Amt inne haben oder nicht (Gerhard Schröder und andere haben ja auch kandidiert obwohl er noch im Amt sind).
Und warum kurz vor der Wahl zurücktreten? Die Amtszeit endet doch nahtlos mit dem neuen BR. Wenn Sie von A nach B wechselt endet Ihr Amt automatisch mit dem Wechsel in den anderen Betrieb.
20.09.2005 um 21:29 Uhr
Wenn in Standort A der Betriebsrat gewählt wird und Deine Freundin in Standort B arbeitet, warum sollte sie dann in Standort A wahlberechtigt sein?
21.09.2005 um 02:15 Uhr
Guten Abend bella! Tut mir leid, aber mit diesen Informationen kann niemand Ihre Fragen beantworten. Sie müssen unterscheiden:
- Mitgliedschaft im jetzigen BR
- Kandidatur für einen BR im neuen Betrieb Kandidieren kann ich nur, wenn ich wählbar bin. Das regeln § 8 Abs 1 und 2 BetrVG. So lange ich nicht Mitarbeiter/in im neuen Betrieb bin, bin ich dort nicht wählbar. Eine rein vorsorgliche Kandidatur nach dem Motto "Wahrscheinlich werde ich bald dem neuen Betrieb angehören" ist nicht möglich. Gruß otto
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