Erstellt am 31.03.2010 um 21:05 Uhr von peters
Vier Wochen Wahlzeitraum ??
Ist das nicht ungewöhlich ??
Bei Briefwahl ist es üblich, dass die Wahlunterlagen zurück geschickt werden dürfen, sobald sie beim Wähler eingetroffen sind. Daher dürft Ihr nach meiner Meinung Unterlagen, die vor Eurem Beginntermin eintreffen, keinesfalls für ungültig erklären, denn einen Beginn für die Briefwahl gibt es in diesem Sinne nicht.
Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zu dem festgelegten Endetermin eingetroffen sind. Und das Öffnen der Briefwahlunterlagen und Prüfen der persönlichen Erklärung zählt schon zur öffentlichen Stimmauszählung. Ihr dürft die Umschläge also nicht vorher öffnen. (Landesarbeitsgericht Nürnberg am 27. November 2007, Az. 6 TaBV 46/07)
Erstellt am 31.03.2010 um 21:42 Uhr von Kölner
@Lothar
...ich muss sagen, dass diese Frage komischer fast nicht sein kann.
Erstellt am 31.03.2010 um 21:42 Uhr von Immie
Das ist jetzt ein Scherz...oder?:-(
Erstellt am 17.05.2022 um 12:23 Uhr von HeMu59
Oje, die armen Wahlhelfer
mussten die tatsächlich 4 Wochen im Wahlraum sitzen und die Wahlurne bewachen? ;-)
Erstellt am 17.05.2022 um 12:26 Uhr von Kjarrigan
die mussten ja auch 12 Jahren auf dein Bedauern warten
was sind da schon 4 Wochen
Erstellt am 17.05.2022 um 12:31 Uhr von celestro
Zumal die Aussage auch gar keinen Sinn macht. Während dem Zeitraum muss niemand im Wahlraum sitzen.