Kann ein örtliches BR Gremium Mitglieder aus verschiedenen Betrieben haben
auch in unserem Unternehmen muss neu gewählt werden. Bisher war es so, dass sich ein kleiner Betriebsstandort (< 5 MA) einem Größeren angeschlossen hatte und nun durch das dortige örtliche Gremium vertreten wurde. Es stehen Neuwahlen an, im "großen" Betriebsstandort fehlt ein geforderter Kandidat für das BR Gremium, im "kleineren" Betriebs gibt es diesen Kandidaten.
Ist es möglich, dass Betriebsratsmitglieder zweier Betriebstandorte, die sich aufgrund der größe zu einer gemeinsamen BR Vertretung zusammengeschlossen haben , jedoch mit räumlicher Distanz (ca. 80 km) zueinander sind, ein gemeinsames örtliches BR Gremium zu bilden?
Community-Antworten (1)
15.04.2020 um 23:02 Uhr
Die Antwort findest Du hier :
§ 4:Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
(Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn im kleineren Betriebsstandort mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind, beschäftigt sind)
-
räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
-
durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
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