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Wählerliste Minderheiten

S
Seraphina
Nov 2024 bearbeitet

Wir haben kurz vor der Wahl ein Update der Wählerliste bekommen Dadurch würde sich die Verteilung der Mindestsitze im Gremium um 1 für das Minderheitengeschlecht erhöhen Was muss jetzt getan werden?

LG Seraphina

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Community-Antworten (6)

C
celestro

12.11.2024 um 16:32 Uhr

"Wir haben kurz vor der Wahl ein Update der Wählerliste bekommen"

Wer ist "wir"?

"Dadurch würde sich die Verteilung der Mindestsitze im Gremium um 1 für das Minderheitengeschlecht erhöhen Was muss jetzt getan werden?"

Nichts! Man muss irgendwann den Schritt gehen und die Mindestsitze festlegen. Wenn sich danach etwas ändert, dann spielt das keine Rolle mehr (sofern alles richtig gemacht wurde).

S
Seraphina

12.11.2024 um 17:39 Uhr

Wir=Wahlvorstand Was meinst du mit sofern alles richtig gemacht wurde Und gibt es einen festgeschrieben Stichtag oder zählt hier der Beschluss des Wauhlausschreibens

C
celestro

12.11.2024 um 18:34 Uhr

"Wir=Wahlvorstand"

O.k.!

"Was meinst du mit sofern alles richtig gemacht wurde"

Wenn der WV die Wählerliste anfordert und diese offensichtlich fehlerhaft ist, darf der WV nicht einfach weitermachen nach dem Motto: "hat uns der AG so gegeben". So etwas meine ich damit.

"Und gibt es einen festgeschrieben Stichtag oder zählt hier der Beschluss des Wauhlausschreibens"

Genau das IST der Stichtag. Also wenn der WV das Wahlausschreiben anfertigt und aushängt.

M
Muschelschubser

12.11.2024 um 18:41 Uhr

In §5 WO steht, dass das Geschlecht in der Minderheit am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens bestimmt wird. Wenn Ihr das zu dem Zeitpunkt korrekt ermittelt habt, bleibt es dabei.

"Alles richtig gemacht" bedeutet, dass Ihr das richtig ermittelt habt und keinen Anlass zum Einspruch gegen die Wählerliste gem. §4 WO bietet. Denn dann ist es anders gelagert, und eine Berichtigung der Wählerliste kann aufgrund eines Einspruchs bis zum Tag der Wahl erfolgen. In dem Zuge kann es natürlich passieren, dass sich auch an der Zuordnung der Mindestsitze was ändert.

Das ist aber nicht zu verwechseln mit Veränderungen in der Belegschaft.

Das kann man sich als Eselsbrücke vielleicht so merken: Bei Einsprüchen bestand die korrekte Zahl an Männlein und Weiblein schon vor dem Erlass des Wahlausschreibens, bei Veränderungen in der Belegschaft tritt die Änderung erst nach Erlass des Wahlausschreibens ein.

C
celestro

12.11.2024 um 18:46 Uhr

und der WV dürfte z.B. nicht einfach "unterschlagen", wenn er vom AG darüber informiert wurde, das man gerade 10 Personen des Minderheitengeschlechtes eingestellt hat.

S
Seraphina

12.11.2024 um 19:02 Uhr

Danke schon mal Zum Zeitpunkt des Erlass des Wauhlausschreibens hat alles gepasst

Es hat sich um eine Einstellung nach dem Erlass gehandelt die sich dann darauf ausgewirkt hat

Die Wählerliste haben wir um die Person erweitert und dabei ist es uns aufgefallen

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