BR Neuwahl
Hallo zusammen, wir sind mehrere Altenheime von einer Gruppe und haben auch noch 2 Mobile. Wir wählen morgen in einem Pflegeheim einen BR und die anderen Heime wählen leider nicht, da sie sich unter druck setzten ließen. Ich würde gerne wissen ob unser BR dann automatisch auch der Konzern BR ist?
Community-Antworten (11)
29.10.2024 um 20:02 Uhr
Nein. Ein Konzernbetriebsrat ist, anders als ein Geamtbetriebsrat, nicht gesetzlich verpflichtend. Die Gesamtbetriebsräte entscheiden, ob ein Konzernbetriebsrat gebildet wird. In den Grundlagenschulungen werdet Ihr mehr darüber erfahren und könnt oft auch Eure spezielle Situation auch mit dem Referenten besprechen.
29.10.2024 um 20:08 Uhr
Ich dachte immer das es dann einen geben muss.
30.10.2024 um 00:19 Uhr
Zitat : .....wir sind mehrere Altenheime von einer Gruppe und haben auch noch Altenheime.
Wie weit liegen denn die Altenheime auseinander ? Was heißt 2 Mobile ?
30.10.2024 um 09:06 Uhr
Naja- erstmal wäre zu prüfen ob es wirklich ein Konzern ist, erst dann könnte unter den Bedingungen des BetrVG ein KBR gegründet werden.
30.10.2024 um 10:20 Uhr
Ihr führt eine Betriebsratswahl für einen Betrieb durch. Die anderen Betriebe sind in die Wahl nicht eingebunden und deswegen seid ihr für diese auch nicht zuständig.
30.10.2024 um 12:48 Uhr
Wir sind mehrere Häuser und nur in einem wird gewählt da die anderen Angst haben und sich keiner aufstellen lassen möchte.
30.10.2024 um 12:59 Uhr
Ja Olaf, das haben wir verstanden. Aber es sind noch andere Fragen aufgetaucht.
30.10.2024 um 13:24 Uhr
Wir sind ein Konzern und haben drei Mobile Pflege
30.10.2024 um 13:45 Uhr
Ihr seid wirklich ein Konzern i.S. § 18 AktG? Ihr habt also ein beherrschendes Unternehmen und seid einzelne Konzerngesellschaften? Und warum seid ihr jetzt 3 mobile Pflegen? Gesten waren es noch 2. ?♂️
01.11.2024 um 12:29 Uhr
Die Frage ist in welchen Betrieb die drei mobilen Pflegekräfte eingegliedert sind. Von wo aus erhalten Sie ihre Weisungen etc.
04.11.2024 um 08:19 Uhr
Solange es keinen zweiten Betriebsrat in dem Unternehmen oder in dem Konzern gibt, ist die Frage nach einem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat hinfällig. Beide Gremien setzen zumindest zwei Gremien in Betrieben voraus. Erst dann bringt es etwas zu prüfen, ob die Gegebenheiten für einen Konzern oder aber für einen Gesamtbetriebsrat oder aber für beide Gremien sprechen-
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