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BR Neuwahl

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olegfd
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind mehrere Altenheime von einer Gruppe und haben auch noch 2 Mobile. Wir wählen morgen in einem Pflegeheim einen BR und die anderen Heime wählen leider nicht, da sie sich unter druck setzten ließen. Ich würde gerne wissen ob unser BR dann automatisch auch der Konzern BR ist?

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Community-Antworten (11)

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enigmathika

29.10.2024 um 20:02 Uhr

Nein. Ein Konzernbetriebsrat ist, anders als ein Geamtbetriebsrat, nicht gesetzlich verpflichtend. Die Gesamtbetriebsräte entscheiden, ob ein Konzernbetriebsrat gebildet wird. In den Grundlagenschulungen werdet Ihr mehr darüber erfahren und könnt oft auch Eure spezielle Situation auch mit dem Referenten besprechen.

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Olaf

29.10.2024 um 20:08 Uhr

Ich dachte immer das es dann einen geben muss.

C
Challenger

30.10.2024 um 00:19 Uhr

Zitat : .....wir sind mehrere Altenheime von einer Gruppe und haben auch noch Altenheime.

Wie weit liegen denn die Altenheime auseinander ? Was heißt 2 Mobile ?

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takkus

30.10.2024 um 09:06 Uhr

Naja- erstmal wäre zu prüfen ob es wirklich ein Konzern ist, erst dann könnte unter den Bedingungen des BetrVG ein KBR gegründet werden.

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GabrielBischoff

30.10.2024 um 10:20 Uhr

Ihr führt eine Betriebsratswahl für einen Betrieb durch. Die anderen Betriebe sind in die Wahl nicht eingebunden und deswegen seid ihr für diese auch nicht zuständig.

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Olaf

30.10.2024 um 12:48 Uhr

Wir sind mehrere Häuser und nur in einem wird gewählt da die anderen Angst haben und sich keiner aufstellen lassen möchte.

T
takkus

30.10.2024 um 12:59 Uhr

Ja Olaf, das haben wir verstanden. Aber es sind noch andere Fragen aufgetaucht.

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Olaf

30.10.2024 um 13:24 Uhr

Wir sind ein Konzern und haben drei Mobile Pflege

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takkus

30.10.2024 um 13:45 Uhr

Ihr seid wirklich ein Konzern i.S. § 18 AktG? Ihr habt also ein beherrschendes Unternehmen und seid einzelne Konzerngesellschaften? Und warum seid ihr jetzt 3 mobile Pflegen? Gesten waren es noch 2. ?‍♂️

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GabrielBischoff

01.11.2024 um 12:29 Uhr

Die Frage ist in welchen Betrieb die drei mobilen Pflegekräfte eingegliedert sind. Von wo aus erhalten Sie ihre Weisungen etc.

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XYZ68

04.11.2024 um 08:19 Uhr

Solange es keinen zweiten Betriebsrat in dem Unternehmen oder in dem Konzern gibt, ist die Frage nach einem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat hinfällig. Beide Gremien setzen zumindest zwei Gremien in Betrieben voraus. Erst dann bringt es etwas zu prüfen, ob die Gegebenheiten für einen Konzern oder aber für einen Gesamtbetriebsrat oder aber für beide Gremien sprechen-

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