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Inflationsausgleichsprämie

M
maiky
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wie ist die Situation wenn man schon länger im Unternehmen beschäftigt ist und die Prämie in höhe von 1000 Euro bekommt, dann aber etwas später selbst kündigt, muss man das die 1000 Euro zurückzahlen? obwohl nichts in einer BV oder sonstwo geregelt ist? genaues ist nirgends zu finden was meint Ihr?

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Community-Antworten (2)

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RudiRadeberger

18.10.2024 um 15:28 Uhr

Wenn tatsächlich gar nichts geregelt ist (was schwer vorstellbar ist), muss man auch nichts zurückzahlen.

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Muschelschubser

21.10.2024 um 11:35 Uhr

Unter welchen Voraussetzungen die Prämie bezahlt wird, ist entweder mit dem BR abzusprechen, oder ohne BR frei entscheidbar.

Meistens geht es um Stichtage zum Zeitpunkt der Auszahlung. Wer dann an Bord ist, oder z.B. auch seit Zeit X im Betrieb ist, bekommt die Prämie. Je nach Wortlaut der Vereinbarung.

Ist keine Rückzahlung definiert, kann sie auch im Nachhinein nicht zurückgefordert werden. Außerhalb der eigenen Vereinbarungen gibt es kein Gesetz das dies regelt. Das EStG regelt lediglich den berechtigten Personenkreis und grenzt die Zweckbindung der Zahlung ein. Die weitere Ausgestaltung obliegt den Betrieben.

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