Inflationsausgleichsprämie im TVÖD-B verpflichtend?
Hallo, unser AG ist nicht im Tarif, sondern nur angelehnt an den TVÖD. Muss er die Zahlung leisten oder liegt es in seinem Ermessen? Er hat dem Gesamtbetriebsrat jetzt eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgelegt, in der alle AN ab Sept. 2023 monatlich 250 € (Teilzeitkräfte anteilig) 12 Monate lang gewährt werden. (Also auch 3000€) Wenn der GBR nicht unterschreibt, muss der AG dann die Prämie, wie im Tarifvertrag auszahlen (d.h. im Juni 1240 € und für weitere Monate bis März 220 €)?
Community-Antworten (11)
14.07.2023 um 09:25 Uhr
Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt!
14.07.2023 um 09:30 Uhr
Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt! Zitat Jutta
Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.
14.07.2023 um 10:15 Uhr
Wenn er nur angelehnt ist gibt es keine Pflicht. Er kann die auszahlen wie er möchte, wenn er es möchte.
Wir sind auch an den TvöD angelehnt. Unser AG übernimmt es aber so wie sie Verdi ausgehandelt hat.
@moreno ich glaube kaum das es AV gibt in denen die Inflationsausgleichsprämie drin steht.
14.07.2023 um 10:20 Uhr
Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.
Da kann höchstens drinstehen wie eng bzw. verbindlich man sich am Tarif orientiert, und inwiefern sich überhaupt eine Brücke zu zukünftigen Regelungen schlagen lässt.
Da werden kaum Regelungen über konkrete Zahlungen erfasst sein, von denen man bei Vertragsschluss noch nichts wissen konnte.
Insofern gehe ich ebenfalls von einer freiwilligen, löblich zu erwähnenden Leistung aus.
14.07.2023 um 11:56 Uhr
Natürlich kann es ...wie auch bei uns... so vereinbart werden das alle tariflichen Zahlungen vom AG übernommen werden! Wie gesagt man muss die Regelung im AV sehen bevor man sagt kein Anrecht!
14.07.2023 um 13:26 Uhr
Danke für eure Antworten. :-) Im Arbeitsvertrag steht: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Pflege und Betreutung (TVöD-B) und den diesen ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberbände VKA geltenden Fassung, mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge (ZVK).
14.07.2023 um 14:04 Uhr
In dem Fall hat der AG den Vergütungsanspruch nicht relativiert, also ist er daran gebunden. Der AG hat die Möglichkeit im AV bestimmte §§ aus dem Tarifvertrag auszuschließen. Tut er das nicht, sind sie Bestandteil des Arbeitsvertrages.
14.07.2023 um 14:09 Uhr
Sehe ich wie Seehas die Prämie muss so wie von Verdi ausgehandelt bezahlt werden. Dies kann auch nicht durch eine BV verschlechtert werden!
14.07.2023 um 15:31 Uhr
Tatsächlich, sehr interessant!... Heißt das, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung für mich nicht gültig ist, wenn ich auf eine frühere Auszahlung bestehe?
14.07.2023 um 16:05 Uhr
Du kannst auf die tarifliche Regelung aus Deinem AV bestehen ...müsstest dies aber eventuell einklagen! Und ob sich das lohnt, da Euer AG ja die 3000,- Euro auszahlt?
19.07.2023 um 13:17 Uhr
Vielen Dank für die Antworten, waren sehr hilfreich, besonders für eine Kollegin, die ab 01.Juli den Arbeitsplatz gewechselt hat.
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