Erstellt am 14.07.2023 um 07:25 Uhr von jutti1965
Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt!
Erstellt am 14.07.2023 um 07:30 Uhr von moreno
Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt! Zitat Jutta
Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.
Erstellt am 14.07.2023 um 08:15 Uhr von Kehler
Wenn er nur angelehnt ist gibt es keine Pflicht. Er kann die auszahlen wie er möchte, wenn er es möchte.
Wir sind auch an den TvöD angelehnt. Unser AG übernimmt es aber so wie sie Verdi ausgehandelt hat.
@moreno
ich glaube kaum das es AV gibt in denen die Inflationsausgleichsprämie drin steht.
Erstellt am 14.07.2023 um 08:20 Uhr von Muschelschubser
Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.
Da kann höchstens drinstehen wie eng bzw. verbindlich man sich am Tarif orientiert, und inwiefern sich überhaupt eine Brücke zu zukünftigen Regelungen schlagen lässt.
Da werden kaum Regelungen über konkrete Zahlungen erfasst sein, von denen man bei Vertragsschluss noch nichts wissen konnte.
Insofern gehe ich ebenfalls von einer freiwilligen, löblich zu erwähnenden Leistung aus.
Erstellt am 14.07.2023 um 09:56 Uhr von moreno
Natürlich kann es ...wie auch bei uns... so vereinbart werden das alle tariflichen Zahlungen vom AG übernommen werden!
Wie gesagt man muss die Regelung im AV sehen bevor man sagt kein Anrecht!
Erstellt am 14.07.2023 um 11:26 Uhr von kathoga
Danke für eure Antworten. :-)
Im Arbeitsvertrag steht: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Pflege und Betreutung (TVöD-B) und den diesen ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberbände VKA geltenden Fassung, mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge (ZVK).
Erstellt am 14.07.2023 um 12:04 Uhr von seehas
In dem Fall hat der AG den Vergütungsanspruch nicht relativiert, also ist er daran gebunden. Der AG hat die Möglichkeit im AV bestimmte §§ aus dem Tarifvertrag auszuschließen. Tut er das nicht, sind sie Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Erstellt am 14.07.2023 um 12:09 Uhr von moreno
Sehe ich wie Seehas die Prämie muss so wie von Verdi ausgehandelt bezahlt werden.
Dies kann auch nicht durch eine BV verschlechtert werden!
Erstellt am 14.07.2023 um 13:31 Uhr von kathoga
Tatsächlich, sehr interessant!... Heißt das, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung für mich nicht gültig ist, wenn ich auf eine frühere Auszahlung bestehe?
Erstellt am 14.07.2023 um 14:05 Uhr von moreno
Du kannst auf die tarifliche Regelung aus Deinem AV bestehen ...müsstest dies aber eventuell einklagen! Und ob sich das lohnt, da Euer AG ja die 3000,- Euro auszahlt?
Erstellt am 19.07.2023 um 11:17 Uhr von kathoga
Vielen Dank für die Antworten, waren sehr hilfreich, besonders für eine Kollegin, die ab 01.Juli den Arbeitsplatz gewechselt hat.