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Inflationsausgleichsprämie im TVÖD-B verpflichtend?

K
Kathoga
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, unser AG ist nicht im Tarif, sondern nur angelehnt an den TVÖD. Muss er die Zahlung leisten oder liegt es in seinem Ermessen? Er hat dem Gesamtbetriebsrat jetzt eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgelegt, in der alle AN ab Sept. 2023 monatlich 250 € (Teilzeitkräfte anteilig) 12 Monate lang gewährt werden. (Also auch 3000€) Wenn der GBR nicht unterschreibt, muss der AG dann die Prämie, wie im Tarifvertrag auszahlen (d.h. im Juni 1240 € und für weitere Monate bis März 220 €)?

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Community-Antworten (11)

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jutti1965

14.07.2023 um 09:25 Uhr

Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt!

M
Moreno

14.07.2023 um 09:30 Uhr

Wenn er nicht an den Tarif gebunden ist muss er sich auch nicht daran halten. Freut euch dass er trotzdem die Prämie bezahlt! Zitat Jutta

Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.

K
Kehler

14.07.2023 um 10:15 Uhr

Wenn er nur angelehnt ist gibt es keine Pflicht. Er kann die auszahlen wie er möchte, wenn er es möchte.

Wir sind auch an den TvöD angelehnt. Unser AG übernimmt es aber so wie sie Verdi ausgehandelt hat.

@moreno ich glaube kaum das es AV gibt in denen die Inflationsausgleichsprämie drin steht.

M
Muschelschubser

14.07.2023 um 10:20 Uhr

Nicht unbedingt man müsste sehen was im AV vereinbart ist.

Da kann höchstens drinstehen wie eng bzw. verbindlich man sich am Tarif orientiert, und inwiefern sich überhaupt eine Brücke zu zukünftigen Regelungen schlagen lässt.

Da werden kaum Regelungen über konkrete Zahlungen erfasst sein, von denen man bei Vertragsschluss noch nichts wissen konnte.

Insofern gehe ich ebenfalls von einer freiwilligen, löblich zu erwähnenden Leistung aus.

M
Moreno

14.07.2023 um 11:56 Uhr

Natürlich kann es ...wie auch bei uns... so vereinbart werden das alle tariflichen Zahlungen vom AG übernommen werden! Wie gesagt man muss die Regelung im AV sehen bevor man sagt kein Anrecht!

K
Kathoga

14.07.2023 um 13:26 Uhr

Danke für eure Antworten. :-) Im Arbeitsvertrag steht: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Pflege und Betreutung (TVöD-B) und den diesen ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberbände VKA geltenden Fassung, mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge (ZVK).

S
seehas

14.07.2023 um 14:04 Uhr

In dem Fall hat der AG den Vergütungsanspruch nicht relativiert, also ist er daran gebunden. Der AG hat die Möglichkeit im AV bestimmte §§ aus dem Tarifvertrag auszuschließen. Tut er das nicht, sind sie Bestandteil des Arbeitsvertrages.

M
Moreno

14.07.2023 um 14:09 Uhr

Sehe ich wie Seehas die Prämie muss so wie von Verdi ausgehandelt bezahlt werden. Dies kann auch nicht durch eine BV verschlechtert werden!

K
Kathoga

14.07.2023 um 15:31 Uhr

Tatsächlich, sehr interessant!... Heißt das, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung für mich nicht gültig ist, wenn ich auf eine frühere Auszahlung bestehe?

M
Moreno

14.07.2023 um 16:05 Uhr

Du kannst auf die tarifliche Regelung aus Deinem AV bestehen ...müsstest dies aber eventuell einklagen! Und ob sich das lohnt, da Euer AG ja die 3000,- Euro auszahlt?

K
Kathoga

19.07.2023 um 13:17 Uhr

Vielen Dank für die Antworten, waren sehr hilfreich, besonders für eine Kollegin, die ab 01.Juli den Arbeitsplatz gewechselt hat.

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