Erstellt am 26.09.2024 um 14:25 Uhr von Kehler
Die kurze Zeit ist im Gesetz auf "innerhalb eines Jahres" festgelegt.
Das heißt, das ihr im März 2026 wieder neu wählen müsst.
Erstellt am 26.09.2024 um 14:44 Uhr von fantil
§ 13 Abs. 3 Satz 2 BetrVG
Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 26.09.2024 um 18:42 Uhr von Idris
Danke für die Antwort....