Erstellt am 13.03.2024 um 13:04 Uhr von jutti1965
schau mal hier
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-muss-Auskunft-ueber-Gehaelter-geben~.html
Erstellt am 13.03.2024 um 13:16 Uhr von moreno
Beschäftige Dich doch mal mit dem Entgelttransparenzgesetz und dann weißt Du ob du die Anfrage beantworten musst.
Erstellt am 13.03.2024 um 13:26 Uhr von Muschelschubser
Die Herausgabe auf Anforderung ist Sache des AG, der Weg über den BR wäre nur ein Umweg.
Erstellt am 13.03.2024 um 13:36 Uhr von moreno
Muschelschupser das stimmt nicht!
Das Auskunftsverlangen ist an den Betriebsrat zu richten.
Also ganz klar die Aufgabe eines BR dieser ist ja auch in der Lage die Richtig der Angaben durch Einblick in die Bruttolohnlisten zu überprüfen.
Erstellt am 13.03.2024 um 13:41 Uhr von Muschelschubser
@moreno
Danke für den Hinweis. Du hast vollkommen Recht! Sorry. Habe gerade mal ins EntgTranspG geschaut.
Allerdings gilt das nur für tarifgebundene oder tariffolgende AG und für Unternehmen mit BR.
Bei allen anderen ist die Anfrage an den AG zu senden.
Erstellt am 13.03.2024 um 13:46 Uhr von moreno
Deswegen mein Rat an Seby mal ins Gesetz zu schauen ;-)