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Auskünfte an Mitarbeiter*innen

D
Der_Seby
Mrz 2024 bearbeitet

Moin,

eine Mitarbeiterin hätte gerne Informationen darüber, wie viele männliche und weibliche Mitarbeiterinnen in vergleichbarer Tätigkeit es gibt.

Ich weiß das die Mitarbeiterin sich aktuell in einem Rechtsstreit mit der GF bzgl. Gehalt. Darf ich solche Informationen einfach an Mitarbeiterinnen weitergeben? Ich habe dabei ein komisches Gefühl.

Lieben Gruß und Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

13.03.2024 um 14:16 Uhr

Beschäftige Dich doch mal mit dem Entgelttransparenzgesetz und dann weißt Du ob du die Anfrage beantworten musst.

M
Muschelschubser

13.03.2024 um 14:26 Uhr

Die Herausgabe auf Anforderung ist Sache des AG, der Weg über den BR wäre nur ein Umweg.

M
Moreno

13.03.2024 um 14:36 Uhr

Muschelschupser das stimmt nicht! Das Auskunftsverlangen ist an den Betriebsrat zu richten. Also ganz klar die Aufgabe eines BR dieser ist ja auch in der Lage die Richtig der Angaben durch Einblick in die Bruttolohnlisten zu überprüfen.

M
Muschelschubser

13.03.2024 um 14:41 Uhr

@moreno

Danke für den Hinweis. Du hast vollkommen Recht! Sorry. Habe gerade mal ins EntgTranspG geschaut.

Allerdings gilt das nur für tarifgebundene oder tariffolgende AG und für Unternehmen mit BR. Bei allen anderen ist die Anfrage an den AG zu senden.

M
Moreno

13.03.2024 um 14:46 Uhr

Deswegen mein Rat an Seby mal ins Gesetz zu schauen ;-)

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