Auskünfte an Mitarbeiter*innen
Moin,
eine Mitarbeiterin hätte gerne Informationen darüber, wie viele männliche und weibliche Mitarbeiterinnen in vergleichbarer Tätigkeit es gibt.
Ich weiß das die Mitarbeiterin sich aktuell in einem Rechtsstreit mit der GF bzgl. Gehalt. Darf ich solche Informationen einfach an Mitarbeiterinnen weitergeben? Ich habe dabei ein komisches Gefühl.
Lieben Gruß und Danke für die Antworten.
Community-Antworten (6)
13.03.2024 um 14:04 Uhr
13.03.2024 um 14:16 Uhr
Beschäftige Dich doch mal mit dem Entgelttransparenzgesetz und dann weißt Du ob du die Anfrage beantworten musst.
13.03.2024 um 14:26 Uhr
Die Herausgabe auf Anforderung ist Sache des AG, der Weg über den BR wäre nur ein Umweg.
13.03.2024 um 14:36 Uhr
Muschelschupser das stimmt nicht! Das Auskunftsverlangen ist an den Betriebsrat zu richten. Also ganz klar die Aufgabe eines BR dieser ist ja auch in der Lage die Richtig der Angaben durch Einblick in die Bruttolohnlisten zu überprüfen.
13.03.2024 um 14:41 Uhr
@moreno
Danke für den Hinweis. Du hast vollkommen Recht! Sorry. Habe gerade mal ins EntgTranspG geschaut.
Allerdings gilt das nur für tarifgebundene oder tariffolgende AG und für Unternehmen mit BR. Bei allen anderen ist die Anfrage an den AG zu senden.
13.03.2024 um 14:46 Uhr
Deswegen mein Rat an Seby mal ins Gesetz zu schauen ;-)
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