Erstellt am 27.01.2006 um 12:10 Uhr von Frank B.
Es kommt darauf an, Kostengründe sind keine Gründe etwas zu hinterfragen, wenn sie den Hintergrund der Wahlbeeinträchtigung haben.
Sachliche Fragen, die Wahl betreffend, sind schon erlaubt.
§20 BetrVG sollte man sich unbedingt mit Kommentierung ansehen.