Geschäftsleitung - muss der WV der GL Auskünfte zur Wahl erteilen?
Ist der WV verpflichtet, der GF auf deren Wunsch Auskünfte zu erteilen? Ist die GF berechtigt aus Kostengründen Abläufe zu hinterfragen bzw. beeinflussen?
Community-Antworten (1)
27.01.2006 um 13:10 Uhr
Es kommt darauf an, Kostengründe sind keine Gründe etwas zu hinterfragen, wenn sie den Hintergrund der Wahlbeeinträchtigung haben.
Sachliche Fragen, die Wahl betreffend, sind schon erlaubt.
§20 BetrVG sollte man sich unbedingt mit Kommentierung ansehen.
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