Liebe Kollegen!
Wir möchten einen Betriebsrat Wählen, und haben vor 4 Wochen einen Wahlvorstand gewählt. Wir haben unsere Geschäftsleitung schon zweimal Schriftlich

darauf hingewiesen, dass der ordentlich gewählte Wahlvorstand gemäß §18
Abs. 1BetrVG die Wahl eines Betriebsrates unverzüglich durchzuführen hat.
Dazu benötigen wir eine Wählerliste, doch unser AG scheint das nicht zu
kümmern! Denn er meldet sich nicht.
Habt Ihr einige Vorschläge für uns.
Gruß Turgau!