Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben eine Frage zur Erstellung der Wählerliste. Wir haben ca. 20 Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge vor der Betriebsratswahl aber nach Erstellung der Wählerliste enden. Häufig werden diese Arbeitsverträge bei uns im Betrieb zu unbefristeten Verträgen verlängert. Nehmen wir die Kollegen auf die Wählerliste auf?