Hallo

Ich bin Wahlvorstandsvorsitzender und wir Wählen im Vereinfachten Wahlverfahren.
Dem Arbeitgeber haben wir Schriftlich aufgefordert uns Auskünfte für die Erstellung der Wählerliste zu geben mit einer drei Tagesfrist.
Seitens der GL bis heute aber noch keine Antwort erhalten obwohl die Frist schon abgelaufen ist.
Nun kommen wir mit unseren von uns vorgegeben Terminen natürlich unter Druck.
Meine Frage nun wie leite ich (natürlich nach vorheriger Beschlussfassung) eine Einstweilige Verfügung ein und wie lange dauert so was?
Wir sind nicht Tarifgebunden ,also weiß ich nicht ob die Gewerkschaft übernimmt.
War ein Drei Tagesfrist ausreichend für diese Auskunft?