Können Ferienjobber (manchmal 2 Wochen, dann wieder 4 Wochen im Betrieb - je nach Länge der Ferien) an BR-Wahlen teilnehmen bzw. gewählt werden? Welcher Paragraph im Betriebsverfassungsgesetz bezieht sich darauf (konnte nichts Konkretes finden)?

Falls ja, muss der/die Ferienjobber/in zum Wahltermin im Betrieb beschäftigt sein oder nur zum Zeitpunkt der Erstellung der Wählerliste? Wenn der Ferienjobber zum Zeitpunkt der Erstellung der Wählerliste anwesend ist, zur BR-Wahl dann aber nicht (mehr), ist er dann trotzdem wahlberechtigt bzw. wählbar, selbst wenn unklar ist, ob er auch in den nächsten Ferien dabei ist?

Apropos passives Wahlrecht: Dafür muss man ja 6 Monate beschäftigt sein. Ein Ferienjob ist ein befristetes Arbeitsverhältnis; wo fange ich da an zu rechnen, ob jemand wählbar ist? Bei der ersten Beschäftigung? Selbst wenn zwischendrin mehr als 6 Monate gelegen haben? Wenn nicht feststeht, ob der/die Jobber/in auch in den nächsten Ferien wiederkommt, darf er/sie sich trotzdem wählen lassen? Das gibt möglicherweise starke Schwankungen in der BR-Besetzung und könnte zu ständigen Neuwahlen führen (unsere Firma ist nicht sehr groß und der Andrang in den BR ist nicht so stark, dass wir darauf zählen können, auch noch Nachrücker zu haben).

Beispiel: 60 feste Mitarbeiter, 7 regelmäßige Aushilfen mit festem Arbeitsgebiet (sind selbstverständlich in die Wählerliste aufgenommen) und 3 Ferienjobber, die nicht explizit angefordert werden, sondern immer zeitnah anfragen, ob es etwas für sie zu tun gibt. Sie sind dann zwischen 2 und 6 Wochen im Haus (je nach Ferienlänge) und sind dann wieder für Monate (manchmal mehr als 6 Monate) nicht mehr dabei. Manche kommen auch gar nicht wieder, wenn sie woanders eine feste Anstellung finden.

Wie gehen wir mit diesen Ferienjobbern so um, dass wir dem Gesetz entsprechen und gleichzeitig einen arbeitsfähigen Betriebsrat bekommen/behalten?

Herzlichen Dank
Butzemännchen