Betriebsratswahlen
Hallo! Ich bin ein derzeitiges Betriebsratsmitglied.. bin allerdings seit längerem Krankgeschrieben... meine Frage hätte mich meine Betriebsratsvorsitzende über die neu Wahlen und alles was dazu gehört informieren müssen? Denn auf meiner Nachfrage diesbezüglich, bekam ich nur zur Antwort "Du bist krankgeschrieben", also bekam ich keine Auskünfte von ihr..
Community-Antworten (3)
27.03.2018 um 17:39 Uhr
Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung für die BRV, dich zu informieren. Aber, der Wahlvorstand ist verpflichtet, länger betriebsabwesende Beschäftigte anzuschreiben und über die Wahl zu informieren.
27.03.2018 um 17:42 Uhr
Nachtrag, musste ich erst suchen: Gericht: Arbeitsgericht Berlin vom 18.06.2010 Aktenzeichen: 28 BV 6977/10 Orientierungssätze: Der Wahlvorstand muss die in § 24 Abs. 1 WO (Wahlordnung zum BetrVG) genannten Unterlagen für eine Betriebsratswahl in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 2 WO auch länger erkrankten Arbeitnehmern zukommen lassen, deren Genesung bei Erlass des Wahlausschreibens nicht absehbar ist. Ein Verstoß des Wahlvorstands gegen seine Unterrichtungspflicht führt zur Nichtigkeit der Wahl.
27.03.2018 um 17:54 Uhr
Danke für die schnelle Antwort! LG
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