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Betriebsratswahlen

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Lucedesole
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin ein derzeitiges Betriebsratsmitglied.. bin allerdings seit längerem Krankgeschrieben... meine Frage hätte mich meine Betriebsratsvorsitzende über die neu Wahlen und alles was dazu gehört informieren müssen? Denn auf meiner Nachfrage diesbezüglich, bekam ich nur zur Antwort "Du bist krankgeschrieben", also bekam ich keine Auskünfte von ihr..

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Community-Antworten (3)

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nicoline

27.03.2018 um 17:39 Uhr

Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung für die BRV, dich zu informieren. Aber, der Wahlvorstand ist verpflichtet, länger betriebsabwesende Beschäftigte anzuschreiben und über die Wahl zu informieren.

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nicoline

27.03.2018 um 17:42 Uhr

Nachtrag, musste ich erst suchen: Gericht: Arbeitsgericht Berlin vom 18.06.2010 Aktenzeichen: 28 BV 6977/10 Orientierungssätze: Der Wahlvorstand muss die in § 24 Abs. 1 WO (Wahlordnung zum BetrVG) genannten Unterlagen für eine Betriebsratswahl in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 2 WO auch länger erkrankten Arbeitnehmern zukommen lassen, deren Genesung bei Erlass des Wahlausschreibens nicht absehbar ist. Ein Verstoß des Wahlvorstands gegen seine Unterrichtungspflicht führt zur Nichtigkeit der Wahl.

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Lucedesole

27.03.2018 um 17:54 Uhr

Danke für die schnelle Antwort! LG

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