Hallo,

anlässlich der diesjährigen Betriebsratswahlen zwischen Anfang März und Ende Mai haben wir uns mit diversen Pflichten und Rechten auf Seiten der Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer beschäftigt, die es zu beachten gilt. So ist beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber den Wahlvorstand bei der Erstellung der Wählerliste unterstützen muss. Zudem kann eine Wahl als nichtig erklärt werden, findet diese nicht in dem festgelegten Zeitraum statt. Alle wichtigen Informationen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst: http://www.kbmlegal.com/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/datum/2014/02/18/betriebsratswahlen-verpflichten.html

Gruß
Monika