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Mitarbeiter/-innen in Quarantäne

K
Kschw
Mrz 2022 bearbeitet

Wie geht ihr bei Mitarbeiter/-innen vor, die sich beim Erlass des Wahlausschreibens in Quarantäne befinden?

Laut § 24 Abs. 2 (2) heißt es ja " vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Zeitpunkt der Wahl aus anderen Gründen, insbesondere bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne das es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf."

Für mich bedeutet das, diese Mitarbeiter/-innen bekommen das Wahlausschreiben nicht automatisch zugesendet? Es ist ja zu erwarten, das sie zum Zeitpunkt der Wahl wieder anwesend sind. Allerdings haben diese Mitarbeiter/-innen ja keine Chance sich als Kandidat zu bewerben.

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

14.03.2022 um 16:22 Uhr

"Für mich bedeutet das, diese Mitarbeiter/-innen bekommen das Wahlausschreiben nicht automatisch zugesendet? Es ist ja zu erwarten, das sie zum Zeitpunkt der Wahl wieder anwesend sind.

Korrekt!

"Allerdings haben diese Mitarbeiter/-innen ja keine Chance sich als Kandidat zu bewerben."

1.) doch, natürlich haben sie die Chance.

2.) wenn sie keine Chance hätten (was nicht stimmt), so würde sich das aber auch nicht ändern, wenn man ihnen die Unterlagen zuschickt, oder?

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