Hallo,
in unserem Betrieb arbeiten sehr viele Ehrenamtliche, die wesentlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes beitragen. Uns ist nicht klar ob diese, bei der Betriebsratswahl, als "in der Regel beschäftigte Arbeitnehmer" zählen. Können wir sie auf die Wählerliste setzen, oder nicht? Zählen sie als Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG?

Danke Ralf