Erstellt am 28.04.2017 um 17:35 Uhr von Pjöööng
Die Frage ist etwas wirr!
Warum sollte es Neuwahlen geben wenn sowieso schon gewählt wird?
Erstellt am 28.04.2017 um 18:58 Uhr von Pinkypie
Die Wahl ist erst in einem Jahr es geht jetzt darum wir sind neun Mitglieder und wenn einer geht sind wir weniger als bei der alten Wahl
Erstellt am 28.04.2017 um 19:36 Uhr von gironimo
Dann tritt also der Fall des § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG ein. Dann sind schon dann, wenn der Fall eintritt, Wahlen einzuleiten.