Erstellt am 15.11.2023 um 13:44 Uhr von SabiKa89
Ihr müsst Neuwahlen einleiten.
Die 4 übrigen Betriebsräte können zwar bis zur Wahl auch zu viert die Betriebsratsarbeit weitermachen - aber Neuwahlen sind hier unvermeidlich.
Erstellt am 15.11.2023 um 14:33 Uhr von celestro
"Durch die Restrukturierung bleiben insgesamt nur noch ca. 60 MA übrig (früher 110), es würde dann bei Neuwahlen also nur noch ein 5er Gremium geben"
Na und? Bis zum regulären Wahltermin wird die Firma ja vermutlich nicht so stark wachsen, das es wieder ein 7er Gremium gibt.
Erstellt am 16.11.2023 um 08:48 Uhr von nicht brauchen
Allerdings müsst ihr die Wahl erst ab 01.01. einleiten, da ja alles rückgängig gemacht werden kann (Richtiger: zeitnah nach dem Tag an dem ihr unter 5 rutscht).
Erstellt am 16.11.2023 um 17:29 Uhr von see-see
@ nicht brauchen
Die Gewerkschaft teilte heute auf der Betriebsversammlung mit, der BR müsse noch im alten Jahr die Neuwahl einleiten...
Erstellt am 16.11.2023 um 17:40 Uhr von Dummerhund
@see-see
Sehe ich auch so, denn sonst könnte eine Betriebsratslose Zeit dazwischen entstehen.