Fristen bei Neuwahl wegen veränderter Mitarbeiterzahl?
Wenn zu einem Stichtag per BR-Beschluß festgestellt wird, dass eine Neuwahl erforderlich ist, weil die Anzahl der Beschäftigten sich entsprechend BetrVG geändert hat, wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt? D.h. in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten? Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?
Community-Antworten (1)
16.04.2008 um 15:05 Uhr
Wenn zu einem Stichtag
es gibt nur einen einzigen Zeitpunkt: 24 Monate nach der Wahl
wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt?
Längstens bis zum Ende des nächsten regularen Wahlzeitraums (bei Beachtung von § 13(3) BetrVG
in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten?
dafür gibts keine Regelung
Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?
Dieser Beschluß sollte spätestens gefasst werden, wenn gegen den BR nach § 23(1) Klage eingereicht wird
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