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Entfernung zum Seminarort

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Alexus
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

kurze Frage bevor ich lange rum suche:

Darf der Arbeitgeber uns eine Auffordern, Grundlagenschulung z.B. >Arbeitsrecht Teil 3< in der nähe zu buchen? Unser gewählter Seminarort ist ca.. 500 KM entfernt, es gibt aber auch Angebote in 150 bzw. 200 KM Entfernung. Gibt es hierzu Urteile?

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Community-Antworten (18)

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RudiRadeberger

13.10.2023 um 12:46 Uhr

Auffordern darf er selbstverständlich. Die Frage ist, ob ihr dem Folge leisten müsst.

Besteht ein Unterschied - außer in der Entfernung? Übernachtungskosten fallen ja wohl an beiden Seminarorten an.

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jutti1965

13.10.2023 um 12:47 Uhr

Verhältnismäßigkeit der Kosten Der AG hat die Kosten für das Seminar zu tragen. Der BR hat aber zwischen verschiedenen Angeboten abzuwägen und bei gleichermaßen geeigneten Angeboten das günstigste zu nehmen. "Gleichermaßen geeignet" ist aber eine nicht fest definierte Kriteriensammlung sondern ein individueller und subjektiver Vergleich. Sofern aber wirklich das gleiche Seminar (gleiche Inhalte, gleicher Umfang und ggf. auch gleicher Anbieter) zur mehr oder weniger gleichen Zeit stattfindet, dürfte auch diese Streitigkeit vor dem ArbG zu Gunsten des AG ausfallen. Der BR braucht dann zumindest sehr gute Gründe, die für ein teureres Seminar sprechen (und das geilere Kneipenviertel in der weiter entfernten Stadt dürfte da nicht ausreichen).

https://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/detailansicht/artikel/betriebsrat-muss-nicht-das-guenstigste-seminar-auswaehlen.html

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rtjum

13.10.2023 um 12:49 Uhr

ist es ein anderer Anbieter? gibt es unterschiedliche Schulungsinhalte?

Auffordern darf der AG natürlich.

M
Moreno

13.10.2023 um 14:05 Uhr

Wenn der gleiche Anbieter (der BR ist da frei in seiner Wahl) zum ähnlichen Zeitpunkt ein näheres Seminar anbietet dann gebe ich dem AG Recht. Wenn ich dann trotzdem zu einem weiterer entfernten Seminar möchte würde ich dem AG anbieten die anfallenden Mehrkosten selber zu tragen.

R
RudiRadeberger

13.10.2023 um 14:57 Uhr

"Finden Sie es weiterhin nicht lächerlich und mühseelig einzelne Nicknames zu löschen?!"

Schädlingsbekämpfung ist manchmal ein Marathon, kein Sprint.

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GabrielBischoff

13.10.2023 um 15:34 Uhr

Ihr werdet ja Gründe haben, diesen speziellen Schulungsort zu nehmen. Bei Arbeitsrecht 3 zum Beispiel nach Erfurt fahren um das BAG in Aktion zu sehen. Eindeutig hochwertiger als das Arbeitsgericht Pussemuckel würde ich sagen.

Über welchen preislichen Unterschied sprechen wir denn? 80 Euro für eine Extra Tankfüllung?

D
DummerHund

13.10.2023 um 15:47 Uhr

Ich würde hier auch versuchen den goldenen Mittelweg zu finden, denn da man auf Jahre hin ja auch zusammen arbeiten muss ist es nicht förderlich deshalb einen Streit vom Zaun zu brechen. Zu meiner Zeit im BR und KBR hatten wir auch einen Anbieter der 400 km entfernt war. Da wir aber in den 10 Jahren in denen ich dabei war ausschließlich nur dort hin gefahren sind, und selbst unser AG, in schwierigen Phasen wo wir einen Mediator brauchten, dort hin kam, wurde es akzeptiert.

P
Pickel

13.10.2023 um 17:19 Uhr

GabrielBischoff dein Argument ist das klassische Eigentor.

Es wird wohl kaum begründbar sein, weshalb ein BR für die eigene Arbeit das BAG Aktion erlebt haben muss. Das sind die Tourismus-Wünsche, die mit Recht nicht hingenommen werden müssen.

M
mamagarn

13.10.2023 um 17:36 Uhr

Der rechtliche Rahmen wurde ja bereits genannt, hier noch inhaltliche Argumentationshilfen:

„Der bevorzugte Seminaranbieter vermittelt bessere, vertiefendere Inhalte als der andere, vergleichbare Anbieter.“ „Der bevorzugte Seminaranbieter ist von der Gewerkschaft, der andere, vergleichbare Anbieter ist privater Anbieter – beim bevorzugten kommt das Gremium § 2 Abs. 1 BetrVG nach.“ „Die Betriebe der anderen am Seminar teilnehmenden BRs haben inhaltliche Überschneidungen mit unserer Branche, weshalb ein besserer Erfahrungsaustausch möglich ist.“ „Die/der Referent/in ist besser als ein/e andere/r bzw. uns bereits bekannt.“ „An Standort XY planen wir als Gremium außerhalb der Schulungszeiten die Vernetzung mit…“

Die Rahmenbedingungen eines Seminars können relevant für die Wahl des Seminarortes sein. Und wenn der Besuch des BAG – außerhalb der Schulungszeiten! – möglich ist, dann ist das auch ein Argument, @Pickel / @GabrielBischoff. Man muss nicht das BAG in Aktion erlebt haben – aber evtl besteht die Möglichkeit zum Austausch mit einem Richter des BAG? Außerdem kann man die Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts als juristische Fachbibliothek mit Schwerpunkt Arbeitsrecht besuchen. Das kann für ein Gremium ein erhellendes Rahmenprogramm bilden.

M
Moreno

13.10.2023 um 17:56 Uhr

mmagarn ihr braucht Euch nicht auf einen anderen Anbieter verweisen lassen!!!

M
mamagarn

13.10.2023 um 18:06 Uhr

@moreno Das ist mir schon klar. Es geht hier um zusätzliche Argumentationshilfen, die über den bloßen “Rechtsanspruch“ hinausgehen und die legitime Gründe benennen.

M
Moreno

13.10.2023 um 22:32 Uhr

Mamagarn wenn man die Gesetzeslage kennt braucht man doch keine zusätzliche Argumentationshilfe! Das ist doch nur die Frage wie kriech ich meinem Chef in den Hintern damit er nicht blöd macht!

M
mamagarn

13.10.2023 um 22:39 Uhr

@Moreno Es soll schonmal BRs gegeben haben, die mit ihrer GF auch reden können oder möchten ohne bloß den Paragraf zu nennen und sonst kein Wort miteinander zu tauschen.

Häng dich doch bitte nicht zu sehr daran auf – das sind ZUSÄTZLICHE Argumentationshilfen, mach mal Fenster auf Kipp.

M
Meph1977

13.10.2023 um 23:41 Uhr

"Selbstverständlich kann der AG das teurere gleichwertige Seminar ablehnen und auf das günstigere verweisen."

N ur hat der AG nicht zu entscheiden ob das günstigere Seminar gleichwertig ist. Dies obliegt dem BR und er hat einen weiten Ermessensspielraum dabei

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DummerHund

14.10.2023 um 00:19 Uhr

Hin und wieder wunder ich mich doch einmal. Argumentationen zu haben kann nie verkehrt sein. Schon aus dem Grund wenn der AG irgendwelche Gründe dagegen aussprechen will. Argumentationen können dann nämlich Folgekosten sparen die evtl. durch ein Beschussverfahren oder einer Einigungsstelle entstehen können. Vorweg genommen, ein AG kann kein Seminar ablehnen. Die geht rein rechtlich schon gar nicht. Bei Streitigkeiten gibt es hier nur das Gerichtliche Beschlussverfahren oder aber die Einigungsstelle. Hier bei Schulungskosten wäre die Einigungsstelle zuständig. Bevor man dies anruft ist der BR aber angehalten das Gespräch mit dem AG zu suchen ( sieht auch besser aus wenn man vor der Einigungsstelle geht und der BR hat sich bemüht dies friedlich zu regeln). Im weitestem Sinne könnte man dieses Gespräch auch von § 74 Abs. 1 BetrVG herleiten; auch wenn es sich nicht um ein Monatsgespräch handelt. Was die Argumentation angeht, schreibe ich mal nicht, sondern sende den Link:

https://www.aas-seminare.de/blog/blog-2022/arbeitgeber-genehmigt-betriebsratsschulung-nicht-was-nun/

M
Muschelschubser

16.10.2023 um 11:05 Uhr

Man kann mit Spartickets oder 49-EUR-Tickets oftmals 500km genau so günstig bereisen wie 100km. Man kann bei der Info an den AG ggf. aus dem guten Willen heraus mit anmerken, dass man die Kosten dabei durchaus im Blick hatte. Und wenn das entferntere Seminar dabei einen Mehrwert für Euch bietet, wird am Beschluss kaum was zu rütteln sein.

M
Moreno

16.10.2023 um 13:41 Uhr

Selbstverständlich kann der AG das teurere gleichwertige Seminar ablehnen und auf das günstigere verweisen. Zitat Troll

wieder nichts kapiert

K
Kehler

16.10.2023 um 15:30 Uhr

Wenn man sich allerdings teils die Fragen hier anschaut, sind einige Seminare völlig sinnlos gewesen.

Sagt der richtige!

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