Hallo,
Hallo Wissende,

unsere Dienstleistungs-GmbH ist in 2 Büros aufgeteilt. Entfernung ca. 200 km. Gemeinsame Geschäftsführung, Arbeitsaufgaben, Sinn der Geschäftstätigkeit,. also wir machen dasselbe in 2 Büros.

Im kleineren Büro sind 4 AN beschäftigt, im größeren 12. Ich arbeite im kleineren und erfahre jetzt GESTERN ganz zufällig, dass die Kollegen im anderen Büro einen Betriebsrat gegründet haben. Wir wurden nicht gefragt, informiert oder gar in die Wahl einbezogen.

Seitens der Geschäftsführung werden die Mitarbeiter beider Büros schon seit einiger Zeit regelrecht aufeinandergehetzt. So wird gedroht, die geschäftlich weniger erfolgreiche Filiale zu schließen.

Daraufhin hatte ich vor einiger Zeit angeregt, gemeinsam einen Betriebsrat zu gründen um uns wehren zu können. Offensichtlich hat jetzt jetzt das andere Büro beschlossen, uns auszubooten. Wir haben natürlich keine Möglichkeit (nur 4 AN) einen eigenen BR zu gründen. So erhofft man sich dort einen Vorteil uns gegenüber.

Das Wahlergebnis ist im anderen Büro am 28.08. bekannt gegeben worden. Eigentlich ist damit die Frist ja abgelaufen.

Aber: gilt diese Bekanntgabe, wenn uns hier nichts bekanngegeben worden ist. Ab wann gilt die Frist für eine Anfechtung?

Wir waren ja von der Wahl und damit auch von der Bekanntgabe völlig ausgeschlossen und konnten damit weder unser aktives noch passives Wahlrecht wahrnehmen. Damit konnten wir natürlich auch nicht anfechten. Dabei telefonieren und mailen beide Büros täglich miteinander.

Wir wollen doch keinen BR verhindern, im Gegenteil, aber so gehts doch auch nicht.
Vertreten lassen können und wollen wir uns nach diesem Vertrauensbruch nicht. Wäre es möglich, den Kollegen eine Neuwahl unter unserer Beteligung vorzuschlagen?

Danke

Odile