Bin als einziges Ersatzmitglied nachgerückt, nachdem ein BR-Mitglied durch betriebsbedingte Kündigung den 3-köpfigen BR verlassen hat. Der aus 2 Personen bestehende BR hat mir in einer Sitzung eröffnet, daß ich 3. BR-Mitglied bin und daß der BR augenblicklich aufgelöst wird (mit Mehrheit der Stimmen), um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Dies wäre nötig, weil eines der beiden BR-Mitglieder ebenfalls zum Jahresende, evtl. auch früher, den Betrieb verläßt. Die beiden, die die Auflösung gegen meine Stimme beschlossen haben, hatten bereits "im Vorfeld" - ohne mich als Nachrücker zu konsultieren - den Wahlvorstand gewählt (dem sie selbstverständlich angehören). Mir ist nebenbei eine Mitteilung an die Belegschaft zur Unterschrift vorgelegt worden, in welcher u.a. der Wahlvorstand kommuniziert wird. Ich weigerte mich ebenfalls, dies zu unterschreiben.
Ob ich für den Betriebsrat kandidieren werde, weiß ich noch nicht. Aber ich habe verständlicherweise ein unweigerliches Bedürfnis, dem Wahlvorstand anzugehören.
Fragen:
- kann ich ohne "Einweisung" in den BR nachrücken, um meiner Abwahl beizuwohnen?
- darf der 2 köpfige BR (darunter der Vorsitzende) den Wahlvorstand aufstellen, ohne mich zu konsultieren?
Ich finde dieses Vorgehen nicht in Ordnung. Hinweise für Optionen werden dankend angenommen. Ich stehe unter dem Vorwurf, Neuwahlen unnötig hinauszuzögern. Erbitte schnelle Hilfe.