Hallo Kollegen,

bei uns sind vor zwei Tagen die BR-Wahlen durch Listenwahl (4Listen) zu Ende gegangen.
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes hat bis heute noch nicht die Ergebnisse der Stimmen veröffentlicht und zieht sich auf die Wahlordung zurück.

- So wie die Wahlordung es ordnungsgemäß vorschreibt, unter gemäß §18, 1 der Wahlordnung kann die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses erst erfolgen, wenn die Gewählten die Wahl angenommen haben ( §17 WO).
Deshalb sei es nicht möglich das offizielle Stiimenergebnisse zu veröffentlichen.

Für mich bezieht sich dies auf die Namen, wer sich dem BR nach den Ergebnissen der Listenwahl zur Verfügung stellt! - Geht in Ordnung

Warum können nicht Stimmergebnisse der Auszählung unmittelbar veröffentlicht werden
- Anzahl der Gesamtstimmen
- Wahlberechtigte
- Wahlbeteiligung
- ungültge Stimmen

Entfallene Stimmen: Liste1 -4
Sitzeverteilung im zukünftigen Betriebsrat: Liste 1-4

Wenn die Wahlauszählung offentlich ist, warum soll dieser Teil der Stimmenauszählung nicht vorschriftmässig der Belegschaft mitgeteilt werden bis zur endgültigen Bestätigung der Namen in der Wahlniederschrift.

Das Wahlergebnis der Namenszuordnung bezieht sich auf die Veröffentlichung nach §
wie oben aufgeführt, die in der Wahlniederschrift zusammen mit den Stimmenergebnissen nach dieser Frist von 3 Tagen offiziell bestätigt und veröffentlicht werden.

Wenn Ergebnisse öffentlich gemacht wurden, wieso versucht der Wahlvorstand die öffentlichen Ergebnisse wieder geheim zu halten???????

Der Wahlvorstand ist doch in der Pflicht dies der gesamten Belegschaft über den aktuellen Stand zu informieren. Er kann es ja auch unter dem Hinweis tun als Kommentar "das vorläufigen Ergebnisses", mit der nötigen Erkärung, wovon das endgültige Ergebnis abhäbig ist!

Dies sol auch im Intresse des Wahlvorstandes sein, um falschmeldungen und gerüchten vorzugreifen.

Der besondere Fall! - Mögliche Verschiebungen/Änderungen der Sitzverteilung zum Zeitpunkt im BR durch Kanditaten aller beteiligten Listen, die durch eine Absage der jeweiligen Kanditataten enstehen könnten (weil keine weiteren Nachrücker in einer Liste vorhanden sind), lassen sich somit doch besser nachvollziehen und können in den Ergebnissen der Wahlniederschrift festgehalten werden! - Dies kann aber auch zu jedem späteren zeitpunkt passieren!

Kann es jemand argumentieren im Sinne von Paragraphen oder nach seinen gemachten Erfahrungen. Die Belegschaft fühlt sich wiedermal nicht beteiligt und informiert.

Zumal der Vorsitzende des Wahlvorstand gleichzeitg amtierender BR ist, und nach diesn Wahl es nicht mehr sein wird, da 85% Der belegschaft sein Liste nicht mehr gewäht haben!

Danke/ La Torch