Hallo Kollegen,
wir sind BR in einem Unternehmen mit mehreren Betriebsteilen an verschiedenen Standorten. Alle Betriebsteile arbeiten abhängig von einer Hauptgeschäftsstelle. Der weiteste Standort liegt ca. 200 km vom Hauptsitz entfernt und hat dort mehr als 5 MA. Die erste Wahl lief für das Gesamtunternehmen mit dem Ergebnis einen BR für alle Standorte. Es ergab sich nun durch Mandatsniederlegungen in der laufenden Periode eine Neuwahl, wieder mit dem Ziel ein BR für alle Betriebsteile. Nun wird diese vor Gericht angefechtet, wegen zu weiter Entfernung einzelner Betriebsteile, war uns so leider vorher nicht klar. Steht das irgendwo geschrieben oder weiß jemand mit Sicherheit, dass plötzlich aus diesem Grund die Wahl ungültig erklärt werden kann? Das würde ja auch bedeuten, ein zweiter BR, dann auch einen Gesamt-BR. Vielen Dank für die Hilfe!!