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Grundlagenschulung für Ersatzmitglieder ist korrekt oder?

M
maiky
Aug 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,ich bin Ersatzmitglied eines 7 Köpfigen Gremiums und werde auch regelmäßig eingeladen, man kann sagen alle 2.Wochen, da wir wöchentlich Sitzung haben ist es unserer Meinung nach schon recht häufig. Nun hatte ich ein Seminar mit korrektem Beschluß besucht, und unser AG lehnt die Kostenübernahme ab, haben daraufhin versucht das ganze per AG ersetzen zu lassen, aber auch von der Seite ein ablehnendes Urteil. Lohnt es sich zum LG weiter zu gehen? weil es kann doch nicht sein das dem Ersatzmitgl. nicht die Grundlagenseminare zustehen oder ? gibt es ein Urteil was dem BR hilft? Mfg aus SH

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Community-Antworten (4)

J
jutti1965

04.08.2023 um 14:09 Uhr

Ich glaube das kann dir nur ein guter Anwalt für Arbeitsrecht beantworten. Wie wurde die Ablehnung denn begründet?

K
Kehler

04.08.2023 um 15:18 Uhr

Am besten immer über die WAF schulen, die holen sich dann das Geld vom AG. So ihr versprechen auf den Seminaranmeldungseiten. Ich würde auch sagen das ein Ersatzmitglied das so häufig eingesetzt wird, ein Anrecht auf die erforderlichen Schulungen hat.

C
celestro

04.08.2023 um 15:21 Uhr

Die Rechtslage ist in der Richtung eigenltich klar. Wenn da ein "niedriges" Gericht die Kostenübernahme ablehnt, lohnt es sich entweder weiter zu gehen, oder aber es liegen Gründe vor, die aus dieser sehr eindeutigen Sache doch ein "ach so ... ja dann nicht" machen.

W
WackleDackle

04.08.2023 um 15:55 Uhr

Verstehe ich auch nicht so ganz warum das vom AG abgelehnt wurde. Gibt ja zum Beispiel dieses BAG Urteil:

Der Schulungsanspruch gilt auch für Ersatzmitglieder, wenn diese "voraussichtlich öfters oder über einen längeren Zeitraum im Gremium eingesetzt werden müssen. Als Indiz hierfür können Häufigkeit und Dauer von vergangenen Vertretungsfällen herangezogen werden. Zudem hat der Betriebsrat hinsichtlich der Prognose über den Einsatz der Ersatzmitglieder einen gewissen Entscheidungsspielraum." (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00).

Wie ist denn die Begründung des AG? Habe auch das Gefühl, dass bei dem Fall noch eine Info fehlt.

Hat der ArbGeb denn im Vorfeld überhaupt nicht gewusst, dass du auf Schulung gehst? Das müsstest du doch mit deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung koordinieren? Wir haben jetzt einfach uns ein Standard Formular zur Kostenübernahme erstellt, welches der ArbGeb im VORFELD unterschreibt. Damit es nachher kein böses Erwachen gibt.

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