Erstellt am 04.08.2023 um 12:09 Uhr von jutti1965
Ich glaube das kann dir nur ein guter Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.
Wie wurde die Ablehnung denn begründet?
Erstellt am 04.08.2023 um 13:18 Uhr von Kehler
Am besten immer über die WAF schulen, die holen sich dann das Geld vom AG. So ihr versprechen auf den Seminaranmeldungseiten.
Ich würde auch sagen das ein Ersatzmitglied das so häufig eingesetzt wird, ein Anrecht auf die erforderlichen Schulungen hat.
Erstellt am 04.08.2023 um 13:21 Uhr von celestro
Die Rechtslage ist in der Richtung eigenltich klar. Wenn da ein "niedriges" Gericht die Kostenübernahme ablehnt, lohnt es sich entweder weiter zu gehen, oder aber es liegen Gründe vor, die aus dieser sehr eindeutigen Sache doch ein "ach so ... ja dann nicht" machen.
Erstellt am 04.08.2023 um 13:55 Uhr von WackleDackle
Verstehe ich auch nicht so ganz warum das vom AG abgelehnt wurde. Gibt ja zum Beispiel dieses BAG Urteil:
Der Schulungsanspruch gilt auch für Ersatzmitglieder, wenn diese "voraussichtlich öfters oder über einen längeren Zeitraum im Gremium eingesetzt werden müssen. Als Indiz hierfür können Häufigkeit und Dauer von vergangenen Vertretungsfällen herangezogen werden. Zudem hat der Betriebsrat hinsichtlich der Prognose über den Einsatz der Ersatzmitglieder einen gewissen Entscheidungsspielraum." (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00).
Wie ist denn die Begründung des AG? Habe auch das Gefühl, dass bei dem Fall noch eine Info fehlt.
Hat der ArbGeb denn im Vorfeld überhaupt nicht gewusst, dass du auf Schulung gehst? Das müsstest du doch mit deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung koordinieren?
Wir haben jetzt einfach uns ein Standard Formular zur Kostenübernahme erstellt, welches der ArbGeb im VORFELD unterschreibt. Damit es nachher kein böses Erwachen gibt.