Erstellt am 16.12.2008 um 12:56 Uhr von pit47
Hallo heihei,
lese bitte den § 25 BetrVG und die Kommentare, wenn vorhanden, dazu.
In deinem Fall liegt eine zeitweilige Verhinderung vor, weil Du vorübergehend nicht in der Lage bist, dein Amt auszuüben. deswegen muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden.
Sonstige Verhinderungsgründe sind Urlaub, Sonderurlaub, Kuraufenthalt, Zivildienst, Montage, Dienstreise und Teilnahme an Schulungsmaßnahmen.
Der Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder beträgt 1 Jahr nach dem letzten Vertretungsfall.
Im Internet kannst Du auch einiges über BR-Arbeit "googeln".
Erstellt am 16.12.2008 um 13:01 Uhr von kriegsrat
@heihei
wie das wort schon sagt: das ERSATZmitglied ERSETZT das ordentlich gewählten Br-mitglied bei einem "echten" verhinderungsgrund und ist in diesem Fall (z.B. Urlaub, krank) zu Sitzungen zu laden.
"irgendwie verhindert" kann unter umständen kein echter verhinderungsgrund sein und unter solchen umständen darf gar kein ersatzmitglied geladen werden.
desweiteren ist nicht jedes br-mitglied, das im urlaub oder arbeitsunfähig ist, ist gleichzeitig auch "amtsunfähig"
wenn ein br-mitglied im urlaub oder trotz krankheit an der sitzung teilnehmen will, kann er das, und es rückt nicht automatisch ein ersatzmitglied nach,
nimmt ein ersatzmitglied br-tätigkeiten war führt dies ab diesem zeitpunkt zu 12 Mo kündigungsschutz
scheidet nun ein ordentliches br-mitglied aus (Kündigung,Rücktritt etc.), dann rückt das Ersatzmitglied nach und ist ab sofort ordentliches br-mitglied
sonst ist es nur "ersatz" für den zeitraum und die person des "echt" verhinderten br-mitglieds
etwas kompliziert alles................
Erstellt am 16.12.2008 um 13:08 Uhr von Lotte
heihei,
wenn Du trotz Krankheit an der Sitzung teilnehmen möchtest, dann teile das dem Wahlvorstand mit, damit diese kein Ersatzmitglied laden.
Erstellt am 16.12.2008 um 18:50 Uhr von Der alte Heini
Wie Lotte schon schrieb, hast du das Recht auch bei einer zeitweiligen Verhinderung, zu den Sitzungen unter bekanntgabe der Tagesordnung, eingeladen zu werden.
Du teilst dem Vors mit, dass er dich trotzbei zeitweiliger Verhinderung einladen soll.
Wenn du dann nicht an der Sitzung teilnehmen möchtest, sagst du ab und es kann das entsprechende Ersatzmitglied eingeladen werden.
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