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Mitarbeiteranzahl singt

A
Alexyandria
Jun 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine frage zum Thema BR Mitglieder. wo wir unsere Wahl gemacht haben, hat der Betrieb über 200 Angestellte gehabt, jetzt sin es 190 d.h. 9 BR Mitglieder + Nachrücker alles hat gepasst. derzeit sind viele Kollegen gegangen und unsere BR hat nur noch 8 Mitglieder, kein Nachrücker. da sich die Zahl der Beschäftigten reduziert hat unter 200 brauchen wir trotzdem Neuwahl zur machen oder können wir automatisch die Anzahl auf 7 + 1 Nachrücker ändern?

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

05.06.2023 um 14:35 Uhr

Die Anzahl der Mitglieder bezieht sich m.E. auf den Tag der letzten Wahl. Und bezogen auf diesen Zeitpunkt habt Ihr jetzt zu wenig Mitglieder.

Heißt, der "Noch"-Betriebsrat hat unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen, der dann die Neuwahl einleitet. Der stellt dann die Wählerliste auf, an der sich Größe des neuen Betriebsrats bemisst.

Allein die Veränderung der Belegschaft kann nur dann Neuwahlen auslösen, wenn es um Bewegungen von +/- 50 Beschäftigten geht.

Für eine automatische Anpassung der Größe des Gremiums gibt es m.E. keine denkbare Konstellation, die ohne Neuwahl auskäme.

C
celestro

05.06.2023 um 14:43 Uhr

"Allein die Veränderung der Belegschaft kann nur dann Neuwahlen auslösen, wenn es um Bewegungen von +/- 50 Beschäftigten geht."

Vorsicht ... das gilt nur für den "Stichtag" 2 Jahre nach der Wahl.

https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl

R
rtjum

05.06.2023 um 14:50 Uhr

"Allein die Veränderung der Belegschaft kann nur dann Neuwahlen auslösen, wenn es um Bewegungen von +/- 50 Beschäftigten geht."

Stichtag hat @celestro schon geschrieben und dazu noch: Veränderung muss 50% sein, mindestens aber 50 Personen

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