Aufsichtsratswahl / Betriebsratswahl als Wahlvorstand
Hallo zusammen,
ich bin Wahlvorstand bei uns im Unternehmen für die diesjährige Aufsichtsratswahl der Gruppe.
Soweit so gut.
Ich wurde allerdings auch auf eine Vorschlagsliste der AN Vertreter aufgenommen.
Da es offensichtlich einen Konflikt gibt, da ich die Wahl überwachen soll, auf der ich indirekt selbst gewählt werden kann, habe ich dazu recherchiert, allerdings keine klare Aussage gefunden.
Ist dies möglich oder muss ich von meinem Amt als Wahlvorstand zurücktreten?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
VG Vincent
Community-Antworten (1)
23.01.2023 um 08:25 Uhr
Wo ist das Problem? Die meisten Wahlvorstände zur BR-Wahl waren vorher im BR und waren es anschließend wieder da sie kandidiert haben. Solange Du nicht irgendwelche Rechtswidrigkeiten begehst die andere Wahlbewerber/Listen behindern ist die Doppelfunktion kein Problem. Das gleiche gilt für Aufsichtsratswahlen.
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