Als Wahlvorstand führen wir auch die nächste Aufsichtsratswahl durch. Sind hier auch die Wahlordnung und das BetrVG anzuwenden? Gibt es gravierende Unterschiede im Wahlverfahren?

Wer kann Erfahrung weitergeben oder mir Adressen nennen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Sarah