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Wählerliste Stützunterschrift bzw. Personen/Listenwahl

P
Phuket
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind gerade bei der Gründung eines Betriebsrates zugange und konnten auf Grund der Neugründung auch keine Schulung besuchen. Deshalb haben wir momentan 2 Fragen.

  1. Bei einer Belegschaft von ca 150 Personen brauche ich mit der 20 % Regelung bei einem Wahlvorschlag mindestens 15 Stützunterschriften bzw mindestens jedoch 3 Stützunterschriften. Das ist uns nicht ganz verständlich. Sehen wir das richtig, dass eigentlich nur 3 Stützunterschriften gebraucht werden.
  2. Da wir wissen das der AG eine Listenwahl anstrebt, wir aber lieber eine Personenwahl möchten, ist es da besser wir warten bis der AG seine Liste vorlegt und wir uns einfach kurz vor Schluss auf seine Liste eintragen. Wenn es nur eine Liste gibt müsste es doch eine Personenwahl geben.
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Community-Antworten (14)

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gironimo

22.10.2015 um 01:19 Uhr

Im § 14 BetrVG ist von einem Zwanzigstel die Rede. Das sind nicht 20%

Ihr könnt Euch nicht einfach auf einer Liste eintragen, wenn diejenigen, die eine Liste erstellen, dies nicht wollen. Bereitet Eure Liste vor und reicht sie ein. Auch Listenwahl ist kein Beinbruch.

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Lennebub

22.10.2015 um 02:23 Uhr

Verstehe ich nicht. Ihr könnt doch als Wahlvorstand entsprechende Lehrgänge besuchen? Gerade die Einhaltung der Fristen ist wichtig! Zwar keine Alternative aber eine gute Hilfe sind Unterlagen wie z.B. von Waf. Alles dabei was man brauch: Wahlkalender Stimmzettel Ausgänge usw.

N
nicoline

22.10.2015 um 08:53 Uhr

Was bedeutet denn: .... Das der AG eine Listenwahl anstrebt?

Ich halte es für fahrlässig, wenn man eine BR Wahl ohne Schulung des WV durchführt. Das kann nur schief gehen!

D
Dezibel

22.10.2015 um 10:34 Uhr

Der Arbeitgeber selbst kann euch keine Liste vorlegen, er ist nicht wahlberechtigt. Seine Jünger können jedoch, und dann ist eben solch eine Liste da, die ihr aber nicht nach gutdünken verändern könnt. Wenn aber keine zweite Liste kommt, dann habt ihr eure Personenwahl.

Also: Ab zur Schulung (und zwar schnellstens) oder gute Nacht!

P
Phuket

22.10.2015 um 21:13 Uhr

Das ein Lehrgang hilfreich währe ist und bewusst. Da wir aber noch keinen Betriebsrat hatten und dies alles neu aufziehen ist es und nicht möglich gewesen einen Lehrgang zu besuchen. Bei der nächsten Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen und zur Schulung schicken. Der Arbeitgeber versucht mit seien treuen Untergebenen nun einen für Ihn angenehmen Betriebsrat zu gründen. Das Arbeitsmaterial von der Waf liegt uns vor, aber es ist nicht einfach mit nur Unterlagen zu arbeiten. Unterstützung haben wir auch von der Gewerkschaft, möchten aber nicht dauernd nachfragen.

L
Lennebub

23.10.2015 um 07:46 Uhr

Ihr müsst euch bei der Gewerkschaft halt richtig beraten lassen, das heißt also stets nachfragen, dafür zahlt ihr ja Beiträge, aber ohne ein richtigen Lehrgang können / werden tausend Dinge schief gehen. Der Wahlvorstand hat mit dem Betriebsrat sozusagen nix zu tun, er arbeitet autonom also bestimmt er auch das entsprechender Lehrgang besucht wird.

N
nicoline

23.10.2015 um 08:56 Uhr

Unterstützung haben wir auch von der Gewerkschaft, möchten aber nicht dauernd nachfragen. Aber eine BR Wahl durchführen ohne Schulung. Erklär doch mal, warum ihr so unter Zeitdruck seid, dass ihr keine Schulung machen konntet.

Bei der nächsten Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen und zur Schulung schicken. Bedeutet das, es gibt jetzt keinen Wahlvorstand?

P
pillepalleTR

23.10.2015 um 12:10 Uhr

Hab nur allein ich den Eindruck, dass der AG jetzt schon in seinem Büro hockt, den Schampus bereits kalt gestellt hat und mit diebischer Vorfreude auf den Wahltag wartet?

Wenn ihr schon an der Formulierung mit den Stützunterschriften scheitert, frage ich mich, was erst nach der Stimmauszählung bei Listenwahl und ggf. Berücksichtigung von "Quoten" bei euch los sein wird. Aber die Vermutung liegt nahe, dass es soweit gar nicht erst kommen wird, da der ganze Spuk vorher (vermutlich mit Recht) gestoppt wurde.

Ich kann nicoline nur beipflichten: als Anfänger kann man sowas nicht ohne Schulung bewerkstelligen. Und wenn dafür keine Zeit ist, blast das Ganze einfach ab und beginnt nach der Schulung von vorne. Falls man euch (Initiatoren) nicht bis dahin in der Zwischenzeit gekündigt hat.

N
nicoline

24.10.2015 um 13:18 Uhr

Gestern wollte ich erst noch schreiben: Mal sehen ob jetzt noch eine Antwort kommt und meinte damit diese Frage : Bedeutet das, es gibt jetzt keinen Wahlvorstand? Bis jetzt ist keine gekommen. Hat meine Vermutung, dass es gar keinen Wahlvorstand gibt nur noch gefestigt.

P
Phuket

25.10.2015 um 00:20 Uhr

Das wir eine Schulung beschließen könnten wurde uns wirklich nicht gesagt. Dies hätte aber auch dann sehr kurzfristig geschehen müssen, denn als der Wahlvorstand feststand hat man ja nicht mehr viel Zeit. Liste wurde von uns auch schon vorbereitet ( mit Quoten und Ersatzkandidaten) falls die Chefhörigen mit einer Liste kommen. Wir versuchen ja möglichst alles nach den vorgefertigten Programmen der WAF durchzuziehen und fragen auch bei der Gewerkschaft nach. Das Wahlausschreiben ist auch schon draußen mit den notwendigen Listen und Hinweisen.

J
Jakarta

25.10.2015 um 12:36 Uhr

Dazu bedarf es keines bestehenden BRs. Das bestimmt der WV im Rahmen des § 20 Abs. 3 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG durch Beschluss selbst. Was dann natürlich möglichst früh erfolgen und auch im Terminplan berücksichtigt werden sollte.

H
Hoppel

25.10.2015 um 13:40 Uhr

@ Phuket

Abspeichern, ausdrucken & lesen > https:www.igmetall.de/0154251_BR_LeitfadenNWV_IGM_2085fbe9e1d7619e29f75437cb2c84666f38b9bd.pdf

Was ich aber nicht verstehe ist, dass Ihr seitens einer Gewerkschaft unterstützt werdet, Ihr aber davor zurück schreckt, die Hilfe vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. So, wie Ihr die Wahl bislang angeht, ist eine erfolgreiche Wahlanfechtung vorprogrammiert!

N
nicoline

25.10.2015 um 19:05 Uhr

Was ich nicht verstehe ist, dass die Gewerkschaft euch angeblich unterstützt, euch scheinbar aber nicht erzählen will, wie es korrekt zu laufen hat! Die hätten euch erzählen müssen, dass der WV die Schulung selber beschließen muss und nicht der BR. Die hätten euch auch sagen müssen, dass ihr unbedingt eine Schulung machen solltet. Aber macht ruhig weiter, es wird sich bestimmt einer finden, der eine Wahlanfechtung in Gange bringt und wenn es der AG ist!

P
Phuket

25.10.2015 um 20:54 Uhr

Das wir eine Schulung beschließen könnten wurde uns wirklich nicht gesagt. Dies hätte aber auch dann sehr kurzfristig geschehen müssen, denn als der Wahlvorstand feststand hat man ja nicht mehr viel Zeit. Liste wurde von uns auch schon vorbereitet ( mit Quoten und Ersatzkandidaten) falls die Chefhörigen mit einer Liste kommen. Wir versuchen ja möglichst alles nach den vorgefertigten Programmen der WAF durchzuziehen und fragen auch bei der Gewerkschaft nach. Das Wahlausschreiben ist auch schon draußen mit den notwendigen Listen und Hinweisen.

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