betriebsratswahl.deSeminare

Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden

T
timo
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden. Die Wahl findet Mitte April statt. Meine Frage: Ist die Stützunterschrift gültig oder muss der Bewerber sich eine neue Stützunterschrift von einem anderen Mitarbeiter holen?

3.35105

Community-Antworten (5)

K
Kölner

01.04.2006 um 17:24 Uhr

Gültig....

RI
Ramses II

01.04.2006 um 20:00 Uhr

Mich wundert Kölners Antwort schon ein bisschen.

Stand dieser Kollege denn auf der Wählerliste?

T
timo

01.04.2006 um 20:51 Uhr

Ja, der Mitarbeiter stand auf der Wählerliste, er ist kurzfristig ausgeschieden.

K
Kölner

01.04.2006 um 21:08 Uhr

@Ramses Ich sach nur 19354!

RI
Ramses II

01.04.2006 um 21:09 Uhr

Wenn der AN auf der Wählerliste stand dann ist auch seine Stützunterschrift nicht zu beanstanden.

Ihre Antwort