Tarifvertrag Private Banken
Guten Morgen,
werden Berufsjahre angerechnet, die zwar nicht in einer Bank, aber in einem Finanzumfeld stattgefunden haben und dem Job, den man nun machen will zuträglich sind? (Ich möchte jetzt im Treasury einer Bank arbeiten und habe schon mal im Treasury gearbeitet, aber nicht in einer Bank). Zudem habe ich bei einem Baufinanzierungsvermittler im Antragsclearing und bei einem Wirtschaftsprüfer gearbeitet.
Viele Grüße Schmusescholle
Community-Antworten (4)
06.01.2023 um 09:56 Uhr
Die Frage ist erst einmal: Welche Gewerkschaft ist für Euch maßgeblich? DBV oder ver.di? Entsprechende Regelungen zur Eingruppierung müssten dann nämlich im jeweiligen MTV getroffen sein.
Und da kommt es m.E. auf die genaue Bezeichnung an.
Ich habe z.B. mal einen Blick in die Gehaltstabellen der DBV geworfen. Im privaten Bankgewerbe wird noch nach "Berufsjahren" eingruppiert, so dass m.E. jegliche Tätigkeit im Bankgewerbe anzurechnen wäre.
Wie komme ich darauf? Ich komme aus dem genossenschaftlichen Sektor, wo auch jahrelang nach Berufsjahren eingruppiert wurde - also gleiches Prozedere wie oben beschrieben.
Irgendwann wurden daraus im neuen TV allerdings "Tätigkeitsjahre". Das bedeutet, es zählt bei neuen Eingruppierungen nicht mehr die Zugehörigkeit zum Bankgewerbe, sondern die Ausübung der eigentlichen Tätigkeit. Wenn zum Beispiel ein Kundenberater in eine Marktfolgetätigkeit wechselt, wäre er im ersten "Tätigkeitsjahr" neu einzustufen.
Da das Günstigkeitsprinzip jedoch durchaus auch eine Besserstellung zuließe, kommt es bei der Bewerbung auf die Treasury-Stelle auch ein wenig auf Verhandlungsgeschick an, für den Fall dass man Dir die Anrechnung einzelner Berufsjahre verweigern möchte.
So wird z.B. auch im genossenschaftlichen Sektor bei Besetzung einer Stelle mit neuem Tätigkeitsfeld i.d.R. auf die Rückstufung der Tätigkeitsjahre verzichtet.
06.01.2023 um 10:33 Uhr
Das wäre tatsächlich ver.di :)
06.01.2023 um 10:36 Uhr
es ist ver.di :)
06.01.2023 um 11:04 Uhr
Okay. :-)
Dann hier mal ein Auszug aus §8, Abs. 3:
"Als Berufsjahre gelten die Jahre, in denen der Arbeitnehmer bei einem Bank- oder Kreditinstitut tätig war. [...]"
Ergänzend dazu ein Auszug aus $8, Abs. 4: "Einem Angestellten, der nach vollendetem 20. Lebensjahr bei einem Bank- oder Kreditinstitut eingetreten ist oder eintritt, werden die nach dem 20. Lebensjahr in anderen kaufmännischen Berufen und bei Behörden als Auszubildender oder im Bürodienst verbrachten Jahre angerechnet. [...]"
Da steht noch mehr drin, aber für Deinen Fall dürfte das maßgeblich sein.
Ohne Gewähr, da der Stand aus 2014 ist. Aber seitdem hat sich m.E. in nachfolgenden Verhandlungen eigentlich nur die Anrechnung von Ausbildungszeiten geändert.
Wenn Du Zugriff auf einen aktuellen MTV hast, schau lieber selbst nochmal nach.
Und da Du ja eine vergleichsweise qualifizierte Stelle bekleiden möchtest, dürfte auch das eigene Verhandlungsgeschick das eine oder andere bewirken können. ;-)
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