​Hallo zusammen,

Ich weiß, die Firma müsste mir die Möglichkeit eines Auftritts im Firmen-Intranet geben.
Das ist bei uns scheinbar nicht so schnell umzusetzen. Der neue BR wird sich später damit befassen.
Eine private Homepage wäre jetzt die einfachste Lösung.
Darf der Wahlvorstand eine eigene private Homepage betreiben?

Als Wahlvorstandsvorsitzender würde ich eine private Domain kaufen und darauf Informationen veröffentlichen.Allgemeine Infos und Links zu BetrVg und WO, einem Ablaufplan, wie man sich bewerben kann etc
Klar ist, dass ich keine Wählerlisten oder Vorschlagslisten veröffentlichen darf.
Ist es aber erlaubt, das Wahlausschreiben, die einzelnen Fristen, den Wahltermin, Wahlort zu veröffentlichen.
Eine Idee ist, die verschiedenen Formulare zum Download anzubieten. Listenvorschlag, Stützunterschriften, Briefwahlanforderung etc.
Diese sind aber mit der Adresse des Wahlvorstandes und damit des Firmennamens.
Wir haben auch einen eigenen Handzettel mit Firmenlogo entworfen. Darf der auch rauf?

Danke für Eure Meinungen

Michael