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Ausscheiden eines BR-Mitglieds und Elternzeit eines Mitglieds

K
Knauf27
Nov 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

aus einer Liste scheidet ein BR-Mitglied aus (Rente) und ein BR-Mitglied aus derselben Liste geht in Mutterschutz/Elternzeit. Wer rückt als vorrübergehender Ersatz für die Dame nach und wer wird Vollmitglied? Die Dame die in den Mutterschutz/Elternzeit geht wird früher gehen als die Person die in Rente geht Der nächste auf der Liste ist Max Mustermann und die nächste Person ist Marta Musterfrau.

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Community-Antworten (2)

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seehas

22.11.2022 um 13:40 Uhr

Zunächst wird ein Ersatzmitglied für die Mitarbeiterin die während der Elternzeit ihr Mandat ruhen lässt bestimmt. Dabei ist gegebenenfalls das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen. Idealerweise kann ein Mitglied derselben Liste als Ersatzmitglied nachrücken. Wenn der Kollege in Rente geht wird das gleiche Verfahren wiederholt. Rückt dabei das Ersatzmitglied das die Elternzeitvertretung wahrnimmt als reguläres Mitglied in den BR auf, so wird für diese Position ein neues Verfahren durchgeführt.

R
Relfe

22.11.2022 um 13:48 Uhr

wenn der "Rentner" geht rückt ein EBRM entgültig nach, der Fall muss so gehandhabt werden, als wenn alle regulären BRM in dem Moment anwesend sind. --> das ist also "vorrangig" vor der zeitweisen Verhinderung Hierbei also die zeitweise Verhinderung der Elternzeitlerin ignorieren. Wenn geklärt ist wer für den Rentner entgültig nachrückt, dann prüft man wieder wer vorübergehend nachrückt für die Elternzeitlerin.

Ansonsten würde ja das Wahlergebniss missachtet in dem Fall wo die Elternzeitlerin wieder "aktiv" wird und man hat den falschen Nachrücker zum entgültigen Nachrücker erklärt.

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