Erstellt am 27.01.2015 um 09:09 Uhr von Castaneda
Erstellt am 27.01.2015 um 09:23 Uhr von fantil
Hallo Betrps,
jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, pro Person darf nur eine Stimme vergeben werden.
Gruß
Fantil
Erstellt am 27.01.2015 um 09:55 Uhr von Dezibel
Um es komplett zu machen:
Personenwahl: 3 Stimmen, die er beliebig vergeben kann, wenn allerdings auf einen Kandidaten mehr, als eine gegeben wird, dann zählt nur eine.
Listenwahl: nur eine Stimme, er muss sich für eine Liste entscheiden.
Erstellt am 27.01.2015 um 13:23 Uhr von nicoline
Dezibel,
beim vereinfachten Wahlverfahren kann es noch so viele Listen geben, auf dem Stimmzettel werden die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, insofern bleibt es dabei:
3 Stimmen
Erstellt am 27.01.2015 um 20:06 Uhr von Hoppel
@ Betrps
Nur mal so ... warum stehen bei Euch in DIESEM Jahr Neuwahlen an??
Erstellt am 27.01.2015 um 21:48 Uhr von fghijkl
Erstellt am 28.01.2015 um 08:28 Uhr von Betrps
Hallo Hopel,
bei uns sind in diesem Jahr Neuwahlen, weil vor Jahren ein kpl. Betiebsrat zurückgetreten ist und dann die Neuwahen vorgezogen wurden.
An alle anderen herzlichen Dank für die Info.
Erstellt am 28.01.2015 um 12:35 Uhr von nicoline
Wenn der BR vor Jahr*en* zurückgetreten ist, hättet ihr jetzt zum regulären Wahlzeitpunkt (März bis Mai 2014) wählen müssen oder alternativ überhaupt nicht, aber aller Wahrscheinlichkeit nach ganz bestimmt nicht jetzt. U.U. habt ihr einen "nicht existenten" BR
Erstellt am 29.01.2015 um 10:51 Uhr von Angie
Schaut euch mal dringend § 13 Abs. 3 BetrVG an. Ihr müsst nach einer Wahl außerhalb des vorgegebenen Zeitraumes wieder in den Rhytmus der Betriebsratswahlen von 4 Jahren kommen.
Wenn Ihr jetzt wählen müsst (da ihr vorher falsch gewählt habt) so ist eure nächste Wahl dann aber vom 1.März bis 31.5.2018 abzuhalten.
LG
Angie
Erstellt am 29.01.2015 um 14:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
" aber aller Wahrscheinlichkeit nach ganz bestimmt nicht jetzt. "
"Ganz bestimmt nicht"? Wenn die letzte Wahl vor dem 01.03.2013 stattgefunden hat (und ich vermute hier mal ganz stark, dass die letzte Wahl zu Beginn des Jahres 2011 stattgefunden hat), dann hat er seit dem 01.06.2014 keinen rechtlich legitimierten BR mehr. Warum sollte er dann nicht jetzt einen BR wählen dürfen?
Erstellt am 29.01.2015 um 19:11 Uhr von Hoppel
@ Betrps
Da ich ebenfalls vermute, dass Eure letzte BR Wahl 2011 war, ist die Amtszeit Eures jetzigen BR am 31. Mai 2014 abgelaufen!!! Schieb die Info doch nochmal nach.
Falls die Vermutung stimmt, zieht die jetzige Wahl möglichst reibungslos durch UND DANN MUSS die nächste Wahl ZWINGEND zwischen dem 1. März und 31. Mai 2018 stattfinden!!!
Bis dahin hilft nur hoffen, dass niemand auf die Idee kommt, dass der jetzige "BR" (den es seit 1. Juni letzten Jahres nicht mehr gibt) nicht legitimiert war, die Wahl einzuleiten ... in einem solchen Fall hättet Ihr die A*schkarte gezogen!
@ Pjöööng
Selbstverständlich kann auch jetzt ein BR gewählt werden. Aber unsere Vermutung "2011" stimmt, hätten drei Wahlberechtigte zu einer Wahlversammlung einladen und die Wahl hätte entsprechend im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren erfolgen müssen!
Erstellt am 30.01.2015 um 08:25 Uhr von Betrps
Hallo liebe BR Kollegen,
ja, unsere letze Wahl war in 2011 und diese im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren.
Habe mir jetzt die Daten kpl. notiert. Unsere nächste Wahl steht dann 2018 an.
Denke, dass hier bei uns dieses Jahr alles glatt läuft :-).
Vielen lieben Dank für alle Antworten.