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Kündigung während der aktiven Altersteilzeit

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Emilio
Nov 2022 bearbeitet

hallo zusammen, ein Mitarbeiter von uns, 58 Jahre alt, seit 19,3 Jahren in unserem Unternehmen ist seit 13 Monaten in der aktiven Altersteilzeit. Vereinbart ist 3 und 3 Jahre. Der AG möchte den Mitarbeiter jetzt "loswerden". Mit einem Aufhebevertrag oder, wenn er diesen nicht unterschreibt, per Kündigung. Ist es wirklich "einfach" diesen Altersteilzeitvertrag zu kündigen? Hat hier jemand Erfahrungen? Ein Rechtsanwalt ist eingeschaltet. Mich würde interessieren, ob es hier jemanden gibt, der sowas bereits erlebt hat. Freue mich auf eure Rückmeldung.

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Community-Antworten (9)

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celestro

16.11.2022 um 10:54 Uhr

Aufhebungsvertrag wird sicher funktionieren ... für eine Kündigung bräuchte man aufgrund der Situation (Alter etc.) wirklich verdammt gute Gründe. Die wird der AG wohl kaum haben.

Aber der Kollege hat schon richtig reagiert und einen Anwalt eingeschaltet. Alles weitere sollten man dem Überlassen.

P.S. den Aufhebungsvertrag sollte der Kollege natürlich nur unterschreiben, wenn er eine fette Abfindung bekommt. Aber das wird ihm klar sein, bzw. ihm auch sein Anwalt raten.

C
Catweazle

16.11.2022 um 12:46 Uhr

Eine Kündigung ist nur möglich wenn sie vertraglich vereinbart wurde. (§ 15 Abs. 3 TzBfG)

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celestro

16.11.2022 um 13:16 Uhr

Du meinst wohl eher Nummer 4 ... ich habe aber erhebliche Schwierigkeiten mir vorzustellen, wieso dieser § hier Anwendung finden sollte. Es geht ja nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis, sondern um die Altersteilzeit eines langjährig Beschäftigten.

Aber vielleicht passt das ja sogar und dann wäre der AN ggf. direkt "fein raus" bzw. sicher.

C
Catweazle

16.11.2022 um 13:46 Uhr

Es ist aber ein neuer Vertrag dessen Beginn und Ende bestimmt sind.

M
Moreno

16.11.2022 um 14:06 Uhr

Da der Altersteilzeitvertrag ein befristeter Vertrag ist, ist eine ordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 3 TzBfG außerhalb der Insolvenz nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Deshalb sollte der Altersteilzeitvertrag vorsorglich eine entsprechende Klausel enthalten, z.B. "Während der Laufzeit des Altersteilzeitvertrages ist eine ordentliche Kündigung möglich." Quelle: RA Stück

C
celestro

16.11.2022 um 14:50 Uhr

"Es ist aber ein neuer Vertrag dessen Beginn und Ende bestimmt sind."

Dann werde ich mal versuchen, mir das bis dahin zu merken. Danke!

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Kjarrigan

16.11.2022 um 15:14 Uhr

Da wird der RA wohl den Aufhebungsvertrag checken müssen.

Eine Kündigung des AN, wenn dieser keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben will, wird sicher eben nicht so einfach durch den AG möglich sein.

Dass sollte aber "der hoffentlich versierte" RA beurteilen und bei einem Aufhebungsvertrag das bestmögliche für den AN herausholen.

Der AN hat den Altersteilzeitvertrag und damit imho eine gute Verhandlungsbasis.

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Catweazle

16.11.2022 um 16:11 Uhr

Man sollte aber die Möglichkeiten eines RA nicht überbewerten. Für einen Aufhebungsvertrag braucht man keinen. Im Endeffekt geht es nur um die Summe nach Steuern. Diese Zahl kann der RA nicht nennen und ob sie akzeptabel ist auch nicht. Nicht unwichtig ist auch der Auszahlungszeitpunkt. Es ist also eher ein Steuerberater gefragt der ggfls ein bisschen rumrechnet.

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enigmathika

19.11.2022 um 09:46 Uhr

Müsste der Arbeitgeber, da es sich ja offensichtlich um das Blockmodell handelt, dann nicht Gehalt für die letzten 13 Monate nachzahlen?

Sonst wäre das ja ein prima Geschäftsmodell: Ich lasse den MA für ein TZ-Gehalt Vollzeit arbeiten und kündige dann kurz bevor er in die Freistellungsphase geht.

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